Die neue Coro­na-Schutz­ver­ord­nung soll mor­gen vom Kabi­nett beschlos­sen wer­den und vom 06. Febru­ar bis 6. März gelten. 

Ers­te Eck­punk­te sind bekannt, die auch für den Sport rele­vant sind.

Als inzi­denz­un­ab­hän­gi­ge Rege­lun­gen sind unter ande­rem vorgesehen:

  • Anhe­bung der Alters­gren­ze für außer­schu­li­schen Sport + Kul­tur auf 18 Jahre

Zudem sind schwel­len­wert­ab­hän­gi­ge Rege­lun­gen vor­ge­se­hen. Wird die soge­nann­te Über­las­tungs­stu­fe an fünf Tagen hin­ter­ein­an­der unter­schrit­ten, kön­nen fol­gen­de Ein­rich­tun­gen mit Ein­schrän­kun­gen wie­der öffnen:

  • Sport außen: 2G
  • Sport innen: 2G+

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Home­page des Land­rats­am­tes Mit­tel­sach­sen.