Angebote für Kinder und Jugendliche im Schul- und Kitabetrieb bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können stattfinden.
Ab dem 19. Lebensjahr gilt folgende Zugangsregelung:
- für Innensportanlagen: 2G-Plus, Hygienekonzept, Kontakterfassung
- für Außensportanlagen: 3G, Hygienekonzept, Kontakterfassung
- für Anleitungspersonal für alle Altersgruppen: 3G
Von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Teilnehmer mit Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster Impfung)
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sofern diese noch nicht eingeschult sind
- Schüler*Innen, die der Testpflicht nach der Schul-& Kita-Coronaverordnung unterliegen
- Teilnehmer bei denen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der StIKo besteht
- Teilnehmer mit Nachweise für Erst- und Zweitimpfung (nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als drei Monate) und Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)