Gültigkeit/Verlängerung

Eine Übungs­lei­ter­li­zenz hat eine Gül­tig­keit von 4 Jahren

  • Es gilt das Aus­stel­lungs­quar­tal und ‑jahr (z.B. am 05.03.2017 aus­ge­stellt, ist gül­tig bis 31.03.2021; aus­ge­stellt am 10.10.2017 ist gül­tig bis 31.12.2021)

Gene­rell gilt, dass jede/r Übungsleiter/in in die­sen 4 Jah­ren ins­ge­samt 15 Lern­ein­hei­ten (LE) an Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen besu­chen muss um die Lizenz zu verlängern

  • Der KSBM, aber auch der LSBS und die Fach­ver­bän­de bie­ten ver­schie­dens­te Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten über das gan­ze Jahr an
  • Wich­tig: Sam­meln sie über die 4 Jah­re die Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/o.ä. die­ser Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen und rei­chen sie die­se und ihre Ori­gi­nal­li­zenz erst im Jahr des Aus­lau­fens beim KSBM zur Ver­län­ge­rung ein.

Wie erfolgt die Ein­tra­gung bzw. Ausweisverlängerung?

  • Hier­zu sind die Teil­nah­me­zer­ti­fi­ka­te und der Ori­gi­nal­li­zenz beim KSB einzureichen.
  • Die­ser ver­an­lasst beim Lan­des­sport­bund Sach­sen die Aus­weis­ver­län­ge­rung und gibt es in die Daten­bank ein.

Die Aner­ken­nung der Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, durch die Fach­ver­bän­de, hat jeder Teil­neh­mer selbst zu klären.

Bei Über­schrei­tung der Gül­tig­keits­dau­er von Lizen­zen kann wie folgt ver­fah­ren werden:

  • Fort­bil­dung im 1.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Lizenz wird nur um drei Jah­re ver­län­gert z.B.: gül­tig bis 31.12.2016 — ver­län­gert am 31.11.2017 (15 LE) — dann Ver­län­ge­rung des Aus­wei­ses nur bis 31.12.2020
  • Fort­bil­dung im 2. und 3.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Dann sind Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen mit 30 LE erfor­der­lich und die Gül­tig­keits­dau­er der Lizenz wird um 4 Jah­re verlängert!
  • Über­schrei­tung der Gül­tig­keits­dau­er um vier und fünf Jah­re: Dann ist die Teil­nah­me an Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit einem Umfang von 45 LE erfor­der­lich (Aus­­­bil­­dungs- und Fortbildungslehrgänge).
  • Über­schrei­ten der Gül­tig­keits­dau­er um mehr als fünf Jah­re: Die gesam­te Aus­bil­dung muss wie­der­holt werden.

Lizenzausstellung 

  • erfor­dert eine voll­stän­di­ge Teil­nah­me (Anwe­sen­heit von 100% bei den Lehrgängen)
  • bei Aus­fäl­len müs­sen ent­spre­chen­de Themen/Themengebiete nach­ge­holt werde
  • setzt die Zah­lung der Teil­nah­me­ge­bühr voraus

Versicherung/Datenschutz

  • Alle Mit­glie­der von Sport­ver­ei­nen des LSBS und des KSBM sind im Rah­men der ARAG- Sport­ver­si­che­rung wäh­rend der Lehr­gän­ge versichert.
  • Die per­sön­li­chen Daten wer­den von uns nicht an Drit­te wei­ter gege­ben, son­dern nur für die Aus­stel­lung des Lizenz­aus­wei­ses benötigt. 

Lehrgangsdurchführung 

Eine voll­stän­di­ge Teil­nah­me ist durch den Teil­neh­mer selbst zu organisieren.

Lehrgangsgebühren/Ausfallgebühren

  • Die Teil­neh­mer­ge­bühr ist den jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zu ent­neh­men. Dar­in ent­hal­ten sind Lehr- und Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en, sowie die Zertifikat´s — und Lizenzausstellungsgebühren. 
  • Hin­wei­se zu Aus­fall­ge­büh­ren durch den Teil­neh­mer!
    Mit der schrift­li­chen Anmel­dung und dem Erhalt der Bestä­ti­gung vom KSBM ver­pflich­tet sich der Teil­neh­mer am gesam­ten Lehr­gang teil­zu­neh­men (Frei­stel­lun­gen sind nicht mög­lich!). Bei unent­schul­dig­tem Feh­len und Absa­gen kurz vor Lehr­gangs­be­ginn wird eine Aus­fall­ge­bühr in Höhe des Teil­neh­mer­bei­tra­ges als Aus­fall­ent­schä­di­gung erho­ben. Bei Vor­la­ge eines Kran­ken­scheins wird kei­ne Gebühr erhoben.
  • Die Lehr­­gangs- sowie Aus­fall­ge­büh­ren gel­ten glei­cher­ma­ßen für online- und Präsenzveranstaltungen.

Anmeldung 

  • Lehr­gangs­plät­ze wer­den in der Rei­hen­fol­ge der Anmel­dun­gen vergeben
  • die Anmel­dung erfolgt über die Home­page des KSB Mit­tel­sa­chen e.V. und damit über das Bil­dungs­por­tal des Lan­des­sport­bun­des Sachsens
  • jede/r Teilnehmer/in erhält eine Anmel­de­be­stä­ti­gung per E‑Mail, sofern die Anmel­dung erfolg­reich war
  • jede/r Teilnehmer/in erhält ca. 2 Wochen vor Lehr­gangs­be­ginn eine  Ein­la­dung mit einem detail­lier­ten Zeit- und The­men­plan per E‑Mail
  • Teil­nah­me­be­gren­zun­gen sind mög­lich (bei maxi­ma­ler Aus­las­tung des Lehr­gangs wird dar­über auf der Home­page informiert)
  • wird die max. TN-Zahl über­schrit­ten, wer­den die betrof­fe­nen Teil­neh­mer informiert
  • Bei Nicht­er­rei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl behält sich der KSBM bis eine Woche vor Ver­an­stal­tungs­ter­min das Recht der Absa­ge der Ver­an­stal­tung vor
  • Ände­run­gen (Ort, Ter­min, Inhal­te) las­sen sich lei­der nicht immer aus­schlie­ßen und wer­den den Teil­neh­mern recht­zei­tig bekannt gegeben
  • Sofern nicht anders aus­ge­wie­sen, ist der letz­te Anmel­de­ter­min 3 Wochen und der letz­te Abmel­de­ter­min 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Zulassungsvoraussetzungen 

Grund­lehr­gang  sport­art­über­grei­fend  (32 LE)

  • Mit­glied­schaft in einem Sport­ver­ein des KSBM und/oder des LSBS
  • Teil­neh­mer an den Ver­an­stal­tun­gen müs­sen im Lehr­gangs­jahr 16 Jah­re alt sein — eine obe­re Alters­be­gren­zung ist nicht gegeben

Übungs­lei­ter C  „Brei­ten­sport“  (92 LE)

  • Mit­glied­schaft in einem Sport­ver­ein des KSBM und/oder des LSBS
  • Teil­neh­mer an den Ver­an­stal­tun­gen müs­sen im Lehr­gangs­jahr 16 Jah­re alt sein — eine obe­re Alters­be­gren­zung ist nicht gegeben
  • Nach­weis der Teil­nah­me an einem Grund­lehr­gang (Zer­ti­fi­kat) — nicht älter als 2 Jahre
  • Ers­te Hil­fe Nach­weis über 9 LE — nicht älter als 2 Jahre