Gültigkeit/Verlängerung
Eine Übungsleiterlizenz hat eine Gültigkeit von 4 Jahren
- Es gilt das Ausstellungsquartal und ‑jahr (z.B. am 05.03.2017 ausgestellt, ist gültig bis 31.03.2021; ausgestellt am 10.10.2017 ist gültig bis 31.12.2021)
Generell gilt, dass jede/r Übungsleiter/in in diesen 4 Jahren insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) an Fortbildungsveranstaltungen besuchen muss um die Lizenz zu verlängern
- Der KSBM, aber auch der LSBS und die Fachverbände bieten verschiedenste Fortbildungsmöglichkeiten über das ganze Jahr an
- Wichtig: Sammeln sie über die 4 Jahre die Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/o.ä. dieser Fortbildungsveranstaltungen und reichen sie diese und ihre Originallizenz erst im Jahr des Auslaufens beim KSBM zur Verlängerung ein.
Wie erfolgt die Eintragung bzw. Ausweisverlängerung?
- Hierzu sind die Teilnahmezertifikate und der Originallizenz beim KSB einzureichen.
- Dieser veranlasst beim Landessportbund Sachsen die Ausweisverlängerung und gibt es in die Datenbank ein.
Die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen, durch die Fachverbände, hat jeder Teilnehmer selbst zu klären.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren werden:
- Fortbildung im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Lizenz wird nur um drei Jahre verlängert z.B.: gültig bis 31.12.2016 — verlängert am 31.11.2017 (15 LE) — dann Verlängerung des Ausweises nur bis 31.12.2020
- Fortbildung im 2. und 3.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Dann sind Fortbildungsveranstaltungen mit 30 LE erforderlich und die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird um 4 Jahre verlängert!
- Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: Dann ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von 45 LE erforderlich (Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge).
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Lizenzausstellung
- erfordert eine vollständige Teilnahme (Anwesenheit von 100% bei den Lehrgängen)
- bei Ausfällen müssen entsprechende Themen/Themengebiete nachgeholt werde
- setzt die Zahlung der Teilnahmegebühr voraus
Versicherung/Datenschutz
- Alle Mitglieder von Sportvereinen des LSBS und des KSBM sind im Rahmen der ARAG- Sportversicherung während der Lehrgänge versichert.
- Die persönlichen Daten werden von uns nicht an Dritte weiter gegeben, sondern nur für die Ausstellung des Lizenzausweises benötigt.
Lehrgangsdurchführung
Eine vollständige Teilnahme ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren.
Lehrgangsgebühren/Ausfallgebühren
- Die Teilnehmergebühr ist den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen. Darin enthalten sind Lehr- und Informationsmaterialien, sowie die Zertifikat´s — und Lizenzausstellungsgebühren.
- Hinweise zu Ausfallgebühren durch den Teilnehmer!
Mit der schriftlichen Anmeldung und dem Erhalt der Bestätigung vom KSBM verpflichtet sich der Teilnehmer am gesamten Lehrgang teilzunehmen (Freistellungen sind nicht möglich!). Bei unentschuldigtem Fehlen und Absagen kurz vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe des Teilnehmerbeitrages als Ausfallentschädigung erhoben. Bei Vorlage eines Krankenscheins wird keine Gebühr erhoben. - Die Lehrgangs- sowie Ausfallgebühren gelten gleichermaßen für online- und Präsenzveranstaltungen.
Anmeldung
- Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben
- die Anmeldung erfolgt über die Homepage des KSB Mittelsachen e.V. und damit über das Bildungsportal des Landessportbundes Sachsens
- jede/r Teilnehmer/in erhält eine Anmeldebestätigung per E‑Mail, sofern die Anmeldung erfolgreich war
- jede/r Teilnehmer/in erhält ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Einladung mit einem detaillierten Zeit- und Themenplan per E‑Mail
- Teilnahmebegrenzungen sind möglich (bei maximaler Auslastung des Lehrgangs wird darüber auf der Homepage informiert)
- wird die max. TN-Zahl überschritten, werden die betroffenen Teilnehmer informiert
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der KSBM bis eine Woche vor Veranstaltungstermin das Recht der Absage der Veranstaltung vor
- Änderungen (Ort, Termin, Inhalte) lassen sich leider nicht immer ausschließen und werden den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben
- Sofern nicht anders ausgewiesen, ist der letzte Anmeldetermin 3 Wochen und der letzte Abmeldetermin 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlehrgang sportartübergreifend (32 LE)
- Mitgliedschaft in einem Sportverein des KSBM und/oder des LSBS
- Teilnehmer an den Veranstaltungen müssen im Lehrgangsjahr 16 Jahre alt sein — eine obere Altersbegrenzung ist nicht gegeben
Übungsleiter C „Breitensport“ (92 LE)
- Mitgliedschaft in einem Sportverein des KSBM und/oder des LSBS
- Teilnehmer an den Veranstaltungen müssen im Lehrgangsjahr 16 Jahre alt sein — eine obere Altersbegrenzung ist nicht gegeben
- Nachweis der Teilnahme an einem Grundlehrgang (Zertifikat) — nicht älter als 2 Jahre
- Erste Hilfe Nachweis über 9 LE — nicht älter als 2 Jahre