Corona-Regeln für Mittelsachsen
- Ab 03. April 2022 keine Einschränkungen im Sportbereich
Das Kabinett hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage für die Basisschutzmaßnahmen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der jüngsten beschlossenen Fassung.
Für den Bereich des Sports gelten keine Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona.
Weitere Informationen auf der Homepage des Freistaates Sachsen.
Die Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert. Wir sind stets darum bemüht, Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und fortlaufend zu überarbeiten, aber es ist möglich, dass Aussagen unvollständig oder veraltet sind.
Wo finde ich schnell die wichtigsten Antworten zur Corona-Lage aus der sächsischen Sportsicht?
An dieser Stelle beantwortet der Landessportbund Sachsen e.V. häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Epidemie. Diese FAQ-Seiten dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Sie haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter, sollen aber als Orientierung dienen. Die Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert.
Hat auch der Landkreis Mittelsachsen wichtige Fragen und Antworten kurz zusammengefasst?
Hier finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Einschränkungen und Regelungen aus mittelsächsischer Sicht.