„Vereine stärken – Sportjugendförderung Mittelsachsen“

För­de­run­gen durch das Jugend­amt und die Deut­sche Sportjugend

Mit dem Ziel, die Jugend­ar­beit in mit­tel­säch­si­schen Sport­ver­ei­nen vor­an­zu­brin­gen und jun­ges Enga­ge­ment zu unter­stüt­zen, stellt die Kreis­sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen eine För­der­sum­me bereit. Unter­stützt wer­den sol­len neue inno­va­ti­ve Pro­jek­te und Akti­vi­tä­ten inner­halb mit­tel­säch­si­scher Sport­ver­ei­ne, durch wel­che Sport­ju­gend­ar­beit auf den Weg gebracht und die Gemein­schaft jun­ger Men­schen im Ehren­amt geför­dert wird.

Vor­aus­set­zun­gen

  • Der antrag­stel­len­de Ver­ein muss Mit­glied im Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. sein.
  • Eine gül­ti­ge Jugend­ord­nung ist Bestand­teil der Ver­eins­sat­zung oder soll ein­ge­führt wer­den. Die­se ist der Sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen bei jedem Antrag anzuhängen.
  • Die Posi­ti­on des Jugend­lei­ters im Ver­ein ist besetzt oder soll besetzt werden.
  • Ein Fol­ge­an­trag kann nur geneh­migt wer­den, wenn bei­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Antrags­ver­fah­ren

Jeder Ver­ein hat die Mög­lich­keit, einen Antrag pro Jahr zu stel­len. Die ein­ge­reich­ten Pro­jekt­ideen wer­den mit maxi­mal 500 € im Bean­tra­gungs­jahr geför­dert. Dabei muss sich der Fol­ge­an­trag von dem des Vor­jah­res unter­schei­den. För­der­wür­dig sind inno­va­ti­ve Ideen, die sich u.a. durch ihre Ein­ma­lig­keit oder den Gemein­schafts­cha­rak­ter der Sport­ju­gend in den Ver­ei­nen auszeichnen.

Der voll­stän­dig aus­ge­füll­te Antrag muss bis zum 31.03. des lau­fen­den Jah­res ein­ge­reicht wer­den. Sobald der För­der­topf aus­ge­schöpft ist, kön­nen kei­ne wei­te­ren Anträ­ge im lau­fen­den Kalen­der­jahr mehr bewil­ligt werden.

Die Antrag­stel­lung erfolgt unter Ver­wen­dung des Antrags­for­mu­lars spä­tes­tens einen Monat vor Beginn der Pro­jekt­um­set­zung schrift­lich per E‑Mail an ksj@ksb-mittelsachsen.de.

Eine rück­wir­ken­de För­de­rung von bereits durch­ge­führ­ten Pro­jek­ten ist grund­sätz­lich ausgeschlossen.

Soll­te sich abzeich­nen, dass ein Pro­jekt nicht, wie geplant durch­ge­führt wer­den kann, ist der Ver­ein ver­pflich­tet, dies umge­hend dem Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. mit­zu­tei­len. In die­sem Fall ist ein neu­er Ter­min für die Umset­zung bekannt zu geben. Ande­ren­falls muss die Zuwen­dung zurück­ge­zahlt werden.

Bewil­li­gung und Abrechnung

Nach jedem Antrags­ein­gang und Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen ent­schei­det der Vor­stand der Sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen über die Bewil­li­gung sowie über die indi­vi­du­el­le För­der­hö­he. Über das Ergeb­nis der Ent­schei­dung wird der Ver­ein per E‑Mail informiert.

Die finan­zi­el­le Zuwen­dung wird anschlie­ßend auf das im Antrag ange­ge­be­ne Ver­eins­kon­to überwiesen.

Spä­tes­tens 4 Wochen nach Been­di­gung des bewil­lig­ten Pro­jek­tes ist der Sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen eine Doku­men­ta­ti­on in Form einer kur­zen Zusammenfassung/ Bericht­erstat­tung inklu­si­ve einer Foto­do­ku­men­ta­ti­on einzureichen.

Ein Rechts­an­spruch auf För­de­rung besteht nicht.