Das Land­rats­amt Mit­tel­sach­sen hat die Antrags­for­mu­la­re und Ver­wen­dungs­nach­wei­se zur Sport­för­de­rung zur Nut­zung frei­ge­ge­ben. Grund­la­ge ist die im Mai 2024 aktua­li­sier­te Sport­för­der­richt­li­nie, die bereits am 14. Dezem­ber 2022 durch den Kreis­tag beschlos­sen wurde.

Sport­ver­ei­ne im Land­kreis Mit­tel­sach­sen kön­nen ab sofort digi­ta­le För­der­an­trä­ge für fol­gen­de För­der­be­rei­che stellen:

  • Ver­eins­pau­scha­le
  • Betriebs­kos­ten
  • Groß­sport­ge­rä­te
  • Sport­stät­ten­bau­maß­nah­men
  • Insti­tu­tio­nel­le För­de­rung des Kreis­sport­bun­des Mittelsachsen

Antrags­frist:
Für alle För­der­mög­lich­kei­ten gilt der 31. Janu­ar 2026 als Abgabefrist.

Antrag­stel­lung:
Die Antrag­stel­lung erfolgt aus­schließ­lich digi­tal über den Bereich Sport­för­de­rung auf der Web­site des Land­krei­ses Mit­tel­sach­sen. Das Land­rats­amt weist dar­auf hin, dass die Online-Inhal­te der­zeit schritt­wei­se erwei­tert werden.

Der Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen emp­fiehlt allen för­der­be­rech­tig­ten Ver­ei­nen, sich früh­zei­tig über die För­der­mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren und die Anträ­ge frist­ge­recht einzureichen.

Bei Fra­gen zur Sport­för­de­rung ste­hen die Ansprech­part­ner des Land­rats­am­tes Mit­tel­sach­sen sowie der Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen unter­stüt­zend zur Verfügung.