Das Landratsamt Mittelsachsen hat die Antragsformulare und Verwendungsnachweise zur Sportförderung zur Nutzung freigegeben. Grundlage ist die im Mai 2024 aktualisierte Sportförderrichtlinie, die bereits am 14. Dezember 2022 durch den Kreistag beschlossen wurde.
Sportvereine im Landkreis Mittelsachsen können ab sofort digitale Förderanträge für folgende Förderbereiche stellen:
- Vereinspauschale
- Betriebskosten
- Großsportgeräte
- Sportstättenbaumaßnahmen
- Institutionelle Förderung des Kreissportbundes Mittelsachsen
Antragsfrist:
Für alle Fördermöglichkeiten gilt der 31. Januar 2026 als Abgabefrist.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über den Bereich Sportförderung auf der Website des Landkreises Mittelsachsen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Online-Inhalte derzeit schrittweise erweitert werden.
Der Kreissportbund Mittelsachsen empfiehlt allen förderberechtigten Vereinen, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und die Anträge fristgerecht einzureichen.
Bei Fragen zur Sportförderung stehen die Ansprechpartner des Landratsamtes Mittelsachsen sowie der Kreissportbund Mittelsachsen unterstützend zur Verfügung.

