Jugendleiterausbildung
JugendleiterInnen bzw. JugendwartInnen fungieren als zentrale Ansprechperson im Sportverein und bilden die Schnittstelle zwischen Vorstand, Jugendvorstand und allen weiteren Akteuren wie TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen, SportlerInnen und Eltern.
Für JugendleiterInnnen erschließen sich somit wichtige Aufgaben in folgenden Handlungsfeldern:
- Beratung
- Engagement-Entwicklung
- Interessenvertretung und Jugendpolitik
- Veranstaltungsorganisation und
- Öffentlichkeitsarbeit.
Lizensierungsbedingungen und Ausbildungsstruktur:
Folgende Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein, damit eine Jugendleiter-Lizenz erteilt werden kann:
- Mindestalter 16 Jahre
- Mitgliedschaft in einem sächsischen Sportverein
- Nachweis 1. Hilfe-Schulung (min. 9 LE, nicht älter als 2 Jahre
- unterzeichneter Ehrenkodex
- sportartübergreifender Grundlehrgang (nicht älter als 2 Jahre) oder gültige DOSB-Übungsleiter C-/Trainer C‑Lizenz
- gültige Juleica
- erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Mindestanzahl an Wahlpflichtmodul(len) mit mindestens 4 LE Kinderschutz im Sportverein
- mindestens 30LE der Ausbildungsinhalte wurden in Präsenz vermittelt
- erfolgreich abgeschlossenes Lizenzprojekt
- die Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein (Juleica und Lizenzen müssen zum Lizenzabschluss gültig sein)
Die Jugendleiterlizenz ist 4 Jahre gültig und ermöglicht zukünftig eine jährliche Förderung über die Breitensportförderung des LSB.
Der Beginn ist jederzeit möglich.