Förderrichtlinie des Sä. Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der Schulischen Infrastruktur (FöRiSIF)
Schaffung und Erhaltung der schulischen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Reduzierung der CO²-Emission von Schulgebäuden einschl. Schulsporthallen
Bei der SAB zu beantragen
Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
Neubau, Sanierung und Modernisierung, sowie Erhalt der Einrichtungen für Menschen mit Handikap
Für Sportvereine, bis zu 25.000€, bei der SAB zu beantragen
Leader Programm
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung)
„Zweck der Förderung ist es, … im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume zu sichern und zur Verbesserung der Infrastruktur… beizutragen“.
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
LED-Außenbeleuchtung bis zu 30 % der Gesamtkosten
LED-Innenbeleuchtung, Austausch v. ELT-Geräten bis zu 40 % der Gesamtkosten
Sanierung und Austausch von Lüftungsgeräten bis zu 35 % der Gesamtkosten
Weitere investive Maßnahmen; Mobilität bis zu 40 % der Gesamtkosten
Zuständige Stelle: Bundesumweltministerium, kombinierbar mit SpFrL