ARAG Sportversicherung
Die Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Sachsen und der ARAG Sportversicherung ist für die meisten Vereine, Fachverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde eine der wichtigsten Grundlagen für das Vereinsleben.
Die damit erzielte Grundabsicherung bedeutet einerseits, dass der Versicherungsschutz für die Mehrzahl der Vereine und Verbände gegeben ist. Jedoch ersetzt sie andererseits nicht die private Vorsorge des Einzelnen.
Seit dem 1. Januar 2003 ist die ARAG Sportversicherung Partner des Landessportbundes Sachsen.
Der Jahresbeitrag je Mitglied ist im Mitgliedsbeitrag beim Landessportbund enthalten.
Das ARAG-Sportversicherungsbüro des Landessportbundes Sachsen ist rund um die Uhr online verfügbar. Hier finden Sie alles zum Thema Schadenanzeigen, Anträge, Merkblätter sowie weitere Versicherungsinformationen.
Der umfangreiche Sportversicherungsvertrag stellt die wichtigsten Versicherungssparten für die Landessportbund-Mitglieder sicher. Im Einzelnen handelt es sich um die Bereiche:
Ehrenamtsversicherung
Ein Rahmenvertrag mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ermöglicht gewählten ehrenamtlichen Funktionsträgern des Landessportbundes Sachsen und seiner Mitgliedsorganisationen gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz.
Übungsleiter im Bereich des Landessportbundes Sachsen haben unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Auf der Webseite der VBG steht die Broschüre “Sportvereine bei der VBG” zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Ehrenamtsversicherung für Funktionsträger (z.B. Vorstand)
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat mit Inkrafttreten des “Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlichen Engagements” am 1. Januar 2005 Ehrenamtlichen die Möglichkeit geschaffen, sich freiwillig zu versichern.
Für gewählte ehrenamtliche Funktionsträger, deren Funktion in der Satzung des Verbandes/Vereins enthalten sein muss, besteht nun für jährlich 3 Euro pro Person die Option, einen gesetzlichen Unfallschutz zu erhalten. Der Landessportbund Sachsen hat dazu mit der VBG einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder geschlossen.
Bei Interesse senden Sie das Formular zur Interessensbekundung für die Teilnahme an der Unfallversicherung für ehrenamtliche Funktionsträger in Wahlämtern bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) an den Landessport Sachsen.
Postanschrift:
Landessportbund Sachsen
Postfach 100952
04009 Leipzig
Ehrenamtsversicherung für Übungsleiter
Für Übungsleiter besteht Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr.1 SGB VII wenn folgende Kriterien der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind:
- Weisungsgebundenheit des Übungsleiters hinsichtlich Zeit, Art, Ort und Dauer der Tätigkeit (Direktionsrecht des Vorstandes)
- Eingliederung des ÜL in den Verein (Bereitstellung von Einrichtungen, Gerät, Material)
- Tätigkeit muß regelmäßig erbracht werden (z .B. einmal wöchentlich)
Wichtig: Es muss ein Vertrag zwischen dem ÜL und dem Verein vorliegen!