Fortbildung Übungsleiter und Trainer 

Die Übungs­lei­ter­li­zenz in der 1. Lizenz­stu­fe im Brei­ten­sport ist 4 Jah­re gül­tig. Inner­halb die­ser 4 Jah­re muss der/die Übungsleiter/in an Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men, um eine Ver­län­ge­rung der Lizenz bean­tra­gen zu kön­nen. Zur Lizenz­ver­län­ge­rung sind ins­ge­samt 15 Lern­ein­hei­ten (LE) zu absol­vie­ren, die durch die Teil­nah­me unter­schied­li­cher Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen (KSBM, LSBS, Fach­ver­bän­de) erbracht wer­den kön­nen. Auch abge­lau­fe­ne Lizen­zen kön­nen bis zu einem bestimm­ten Zeit­punkt „akti­viert“ wer­den (sie­he Rei­ter Teilnahme‑, und Durchführungsbestimmungen).

Zur Ver­län­ge­rung ist unbe­dingt die Lizenz sowie alle erbrach­ten Fort­bil­dungs­ein­hei­ten vor­zu­le­gen. Die Ver­län­ge­rung erfolgt nicht automatisch.