Ehrungen der Sportjugend Sachsen
Die Sportjugend Sachsen (SJS) ehrt Engagierte ihrer Mitgliedsorganisationen, die sich um die Förderung der Jugendarbeit im Sport im Freistaat Sachsen verdient gemacht haben. Die SJS ehrt sowohl Einzelpersonen als auch Mitgliedsorganisationen.
Ehrungen erfolgen durch die Verleihung:
- der Engagementgabe der SJS in Bronze, Silber, Gold sowie
- des Qualitätssiegels „Verein vorbildlicher Jugendarbeit“ der SJS für Vereine, Kreis- und Stadtsportjugenden, Fachverbandsjugenden
Verfahren für die Ehrungen durch die SJS
Alle Ehrungen werden auf Antrag vergeben. Die Anträge sind, mit Ausnahme der Engagementgabe in Bronze der SJS, an die SJS zu richten. Die Anträge zur Engagementgabe in Bronze der SJS sind an die zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportjugenden zu richten. Der Antrag erfolgt mittels Antragsformular der SJS inklusive der Beschreibung von Aktivitäten der Person oder Mitgliedsorganisation gemäß den Voraussetzungen und kann jederzeit unterjährig erfolgen.
Antragsberechtigt sind die SJS, Sportvereine, die Kreis- und Stadtsportjugenden sowie die Fachverbandsjugenden. Das Qualitätssiegel der SJS kann auch an Kreis- und Stadtsportjugenden sowie an Fachverbandsjugenden vergeben werden.
Über die Vergabe, mit Ausnahme der Engagementgabe in Bronze der SJS, entscheidet der Vorstand der SJS. Über die Vergabe der Engagementgabe in Bronze der SJS entscheiden die zuständigen Vorstände der Kreis- bzw. Stadtsportjugenden. Der Vorstand der SJS ist über den Beschluss in Kenntnis zu setzen und behält sich ein Einspruchsrecht vor.
Die Verleihung der Ehrungen, mit Ausnahme Engagementgabe in Bronze der SJS, erfolgt durch die SJS. Die Verleihung der Engagementgabe in Bronze der SJS erfolgt durch die zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportjugenden im Namen und in Vollmacht der SJS.
Alle Ehrungen sind in einem angemessenen und würdigen Rahmen durchzuführen. Die Ehrungen sind im „Sachsensport“ und auf der Homepage der SJS zu veröffentlichen.