Bestandsmeldung immer zum 31.01. eines Jahres
Alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen müssen zum 31. Januar eines jeden Jahres ihre aktuellen Mitgliederzahlen an die Dachorganisation übermitteln. Aber auch Vereine, die sich im Jahresverlauf für eine Mitgliedschaft in Sachsens größter Bürgerorganisation entscheiden, müssen diese Meldung bei der Neuaufnahme abgeben.
Seit der Einführung im Jahr 2010 sind immer mehr unserer Mitgliedsvereine dazu übergegangen, anstelle der bisherigen Papierversion, die bequemere Möglichkeit der Online-Bestandsmeldung (OBM) zu nutzen.
Seit der Bestandserhebung 2015 verzichten wir deshalb, wie bundesweit üblich, völlig auf das Papierformular. Unseren Vereinen steht ausschließlich die OBM zur Abgabe der jährlichen Mitgliederstatistik zur Verfügung.
Alle wichtigen Unterlagen und Informationen gibt es beim Landessportbund Sachsen