GEMA
Rahmenvereinbarungen mit der GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit Sitz in Berlin hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) einen deutschlandweit gültigen Gesamtvertrag geschlossen.
Diesem Gesamtvertrag haben sich die Landessportbünde in einer Zusatzvereinbarung als Berechtigte zur Inanspruchnahme der tariflichen Vorzugssätze angeschlossen.
Die jetzige Zusatzvereinbarung mit dem LSBS gilt ab 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 und enthält die tariffreien, mit dem Beitrag an den Landessportbund Sachsen (LSB) “abgegoltenen Musiknutzungen” für alle LSB-Mitglieder. (Quelle: LSBS)
Alle wichtigen Unterlagen und Informationen gibt es beim Landessportbund Sachsen