Welche Lizenzen existieren im Sport und wer ist Ansprechpartner? 

Übungsleiter C‑Lizenz

Die Übungs­lei­ter C‑Lizenz stellt die ers­te Aus­bil­dungs­stu­fe im orga­ni­sier­ten Sport dar. Alle not­wen­di­gen Lehr­gän­ge zum Erwerb die­ser Lizenz bie­tet der Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. in sei­nem Bil­dungs­pro­gramm an.

Er beinhal­tet sport­fach­li­che und päd­ago­gi­sche Grund­kennt­nis­se, die zur Gestal­tung von sport­art­über­grei­fen­den und alters­un­ab­hän­gi­gen Übungs­an­ge­bo­ten befähigen.

Euer Ansprech­part­ner für die Lizenz­aus­bil­dung zum Übungs­lei­ter C und die Fort­bil­dung für die Lizenz­ver­län­ge­rung ist der Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V.

Übungsleiter B‑Lizenz

Nach Abschluss der Übungs­lei­ter C‑Lizenz habt ihr die Mög­lich­keit euer Wis­sen wei­ter zu ver­tie­fen, hier­für könnt ihr die zwei­te Stu­fe der Lizenz­aus­bil­dung absol­vie­ren. Der Erwerb einer Lizenz Übungs­lei­ter B (Sport in der Prä­ven­ti­on) mit ins­ge­samt 60 LE struk­tu­riert sich in den Besuch eines Pflicht-Basis­­mo­­duls (15 LE) sowie drei­er Lehr­gän­ge eines selbst gewähl­ten Pro­fils (jeweils 15 LE).

Die Aus­bil­dung Übungs­lei­ter B (Sport in der Prä­ven­ti­on) qua­li­fi­ziert für die Pla­nung, Durch­füh­rung und Aus­wer­tung von Übungs­stun­den und gesund­heits­ori­en­tier­ten Bewe­gungs­an­ge­bo­ten mit prä­ven­ti­ver Ziel­set­zung in unter­schied­li­chen inhalt­li­chen Schwer­punk­ten. Der Aus­bil­dungs­lehr­gang baut auf die in der 1. Lizenz­stu­fe erwor­be­nen Kennt­nis­se auf.

Euer Ansprech­part­ner für die Lizenz­aus­bil­dung zum Übungs­lei­ter B und die Fort­bil­dung für die Lizenz­ver­län­ge­rung ist der Lan­des­sport­bund Sach­sen e.V.

Fachspezifische Trainer- A-/B-/C‑Lizenz

Im Bereich der Sport­pra­xis exis­tie­ren, neben den Übungs­­­lei­­ter-Lizen­­zen, eben­falls Trai­­ner-Lizen­­zen. Auch die­se sind in unter­schied­li­che Stu­fen der Aus­bil­dung (A‑, B‑, C‑Lizenzen) kate­go­ri­siert. Die Aus­bil­dung ver­mit­telt euch sport­art­spe­zi­fi­sche The­men, also einer Sport­art. Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me an einer Trai­ner­aus­bil­dung sind meist iden­tisch zu denen einer Übungs­lei­ter­aus­bil­dung (bspw. sport­art­über­grei­fen­der Grund­lehr­gang  eines Kreissportbundes).

Die Trai­­ner- Aus­bil­dun­gen tei­len sich in die Berei­che Leis­tungs­sport und Brei­ten­sport auf. Die Aus­bil­dungs­län­ge und die Moda­li­tä­ten zur Ver­län­ge­rung unter­schei­den sich zur Übungs­lei­ter­aus­bil­dung kaum. Nahe­zu jeder Sport­fach­ver­band des DOSB bie­tet jähr­lich Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen zu Trai­­ner-Qua­­li­­fi­­ka­­tio­­nen an.

Eue­re Ansprech­part­ner für die Qua­li­fi­ka­ti­on zum Trai­ner und die Fort­bil­dung für die Lizenz­ver­län­ge­rung sind die jewei­li­gen Fach­ver­bän­de dei­ner Sportart

Über eine Ver­län­ge­rung von Trai­ner­li­zen­zen der ein­zel­nen Sport­ar­ten durch den Besuch einer Fort­bil­dung des Kreis­sport­bun­des Mit­tel­sach­sen e.V. ent­schei­det der jewei­li­ge Fach­ver­band. Bit­te erfra­ge vor dem Lehr­gang beim Fach­ver­band , ob eine Aner­ken­nung des Fort­bil­dungs­an­ge­bots vom Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. erfolgt.

Vereinsmanagement C-/ B‑Lizenz

Die Ver­eins­ma­nage­ment — Aus­bil­dung dient der kom­pe­tenz­ori­en­tier­ten Qua­li­fi­zie­rung von Füh­rungs- und Ver­wal­tungs­kräf­ten in Sport­ver­ei­nen, Kreis- und Stadt­sport­bün­den sowie Fachverbänden.

Die Aus­bil­dung Ver­eins­ma­nage­ment C‑Lizenz (VM C/1. Lizenz­stu­fe) umfasst 120 Lern­ein­hei­ten (LE), wel­che in sechs Modu­len geglie­dert sind.

Die Aus­bil­dung Ver­eins­ma­nage­ment B‑Lizenz (VM B/2. Lizenz­stu­fe) mit einem Umfang von 60 LE setzt die VM C‑Lizenz vor­aus. Zum Errei­chen der Lizenz gibt es ein Pflicht­mo­dul (15 LE) sowie Wahl­be­rei­che (45 LE), die im Umfang und Inhalt vari­ie­ren können.

Euer Ansprech­part­ner für die Lizenz­aus­bil­dung Ver­eins­ma­nag­ment und die Fort­bil­dung für die Lizenz­ver­län­ge­rung ist der Lan­des­sport­bund Sach­sen e.V.

Jugendleiter-Lizenz

Die Sport­ju­gend Sach­sen bie­tet zur Qua­li­fi­zie­rung für die Kin­­der- und Jugend­ar­beit die Aus­bil­dung zum Jugend­lei­ter (1. Lizenz­stu­fe) an. Vor­aus­set­zung für den Erwerb der Lizenz ist die Teil­nah­me am Grund- und am Auf­bau­lehr­gang Übungs­lei­ter Brei­ten­sport. Die Jugend­lei­ter­aus­bil­dung umfasst 60 LE.

Euer Ansprech­part­ner für die Lizenz­aus­bil­dung zum Jugedn­lei­ter und die Fort­bil­dung für die Lizenz­ver­län­ge­rung ist die Kreis­sport­ju­gend Mittelsachsen

Wie werde ich Übungsleiter C? 

Die Bil­dung im Sport basiert auf einem mehr­stu­fi­gen Lizenz­sys­tem. Alle not­wen­di­gen Lehr­gän­ge zum Erhalt der ers­ten Aus­bil­dungs­stu­fe bie­tet der Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. an.

Durch die Teil­nah­me an einem Grund­lehr­gang „Brei­ten­sport“ (32 Lern­ein­hei­ten) qua­li­fi­zierst du dich für den Übungs­lei­ter C‑Lizenzlehrgang. Die­ser setzt sich aus einem Auf­bau­mo­dul (30 Lern­ein­hei­ten) und einem Lizenz­mo­dul (60 Lern­ein­hei­ten) zusam­men. Der Kreis­sport­bund kom­bi­niert den Auf­­­bau- und Lizenz­lehr­gang zu einem 90 Lern­ein­hei­ten umfas­sen­den Lizenzlehrgang.

Nach erfolg­reich abge­schlos­se­ner Lizenz­aus­bil­dung erhält jeder Teil­neh­mer eine DOSB-Lizenz. Vor­aus­set­zung zur Lizenz­aus­stel­lung ist neben der erfolg­rei­chen Aus­bil­dung eben­so der Nach­weis eines absol­vier­ten Ers­­te-Hil­­fe-Lehr­­gangs (nicht älter als zwei Jah­re) und ein unter­schrie­be­ner Ehrenkodex.

Wie lange ist meine Übungsleiterlizenz gültig und wie verlängere ich diese? 

Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Aus­bil­dungs­pro­zess nicht abge­schlos­sen. Die Lizen­zen des DOSB besit­zen eine Gül­tig­keit von max. 4 Jah­ren (quar­tals­wei­se Aus­stel­lung: d.h. Aus­stel­lungs­da­tum 10.11.2024 à gül­tig bis 31.12.2028). Die zeit­li­che und inhalt­li­che Begren­zung der jewei­li­gen Aus­bil­dungs­gän­ge macht eine Fort- und Wei­ter­bil­dung not­wen­dig. Ins­ge­samt sind min­des­tens 15 Lern­ein­hei­ten (bspw. eine Abend­ver­an­stal­tung mit 5 LE und eine Ganz­tags­ver­an­stal­tung mit 10 LE) nötig, die im Lau­fe der 4 Jah­re gesam­melt wer­den können.

Hier­zu kön­nen ger­ne die Fort­bil­dun­gen des Kreis­sport­bun­des, aber auch ande­rer Sport­or­ga­ni­sa­tio­nen genutzt wer­den. Falls Unklar­hei­ten bestehen, ob ein Lehr­gang zur Lizenz­ver­län­ge­rung aner­kannt wird, steht euch der Ver­eins­be­ra­ter Bil­dung gern zur Verfügung.

Die Lizenz­ver­län­ge­rung kann mit­tels form­lo­ser Mail bean­tragt wer­den. Dazu schickt ihr bit­te eine Nach­richt mit den gesam­mel­ten Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­ka­ten an den Ver­eins­be­ra­ter Bil­dung. Die Lizenz­ver­län­ge­rung ist erst im Ablauf­jahr möglich.

Wie kann ich mich zu Lehrgängen anmelden? 

Die Anmel­dung erfolgt aus­schließ­lich über das Bil­dungs­por­tal des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen. Über die­se Platt­form wer­den alle Aus- und Fort­bil­dungs­lehr­gän­ge sowie Semi­na­re vom Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen und vie­len wei­te­ren säch­si­schen Sport­or­ga­ni­sa­tio­nen zur Buchung angeboten.

Jeder Nut­zer muss sich dafür ein­ma­lig im Bil­dungs­por­tal regis­trie­ren, wobei eine E‑Mail-Adres­­se zwin­gend anzu­ge­ben ist. Mit einem regis­trier­ten Zugang kann der Nut­zer danach:

  • alle Bil­dungs­an­ge­bo­te des Lan­dess­sport­bund, Sport­ju­gend, Kreis – und Stadt­sport­bün­de, aber auch Lan­des­fach­ver­bän­de online buchen
  • alle Infor­ma­tio­nen zum Seminar/Lehrgang jeder­zeit abrufen
  • hin­ter­leg­te Doku­men­te und Lehr­gangs­ma­te­ria­li­en abru­fen und herunterladen
  • nach Semi­­nar-/Lehr­­gangs­­en­­de jeder­zeit sei­ne Teilnahmebescheinigung/ Zer­ti­fi­kat anse­hen und herunterladen
  • sei­ne Buchungs­his­to­rie anzeigen
  • und selbst Qua­li­fi­ka­tio­nen (Lizen­zen, Ehren­ko­dex etc.) hochladen.

Es wird emp­foh­len, dass sich jeder Teil­neh­mer selbst mit­tels eige­nen Zugangs zum Bil­dungs­por­tal regis­triert. Soll­te ein Ver­eins­ver­tre­ter die Buchung über­neh­men, so muss für den Anzu­mel­den­den ein eige­ner Account (soge­nann­ter Unter­ac­count) vom Ver­eins­ver­tre­ter ange­legt wer­den, da die per­sön­li­chen Daten zur Zer­ti­fi­kats­er­stel­lung nötig sind.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten zu den Lehrgängen? 

Fort­bil­dun­gen

  • Das Min­dest­al­ter beträgt 16 Jahre
  • Die vol­le Lehr­gangs­ge­bühr ist vor Lehr­gangs­be­ginn zu entrichten.

Grund­lehr­gang

Übungs­lei­ter C‑Lizenz

  • Teil­neh­men­de müs­sen Mit­glied in einem Sport­ver­ein sein der selbst Mit­glied im Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. und/oder Land­sport­bund Sach­sen e.V. ist.
  • Das Min­dest­al­ter beträgt 16 Jahre
  • Der Nach­weis zum erfolg­rei­chen Abschluss eines Grund­lehr­gangs darf maxi­mal zwei Jah­re alt sein.
  • Der Nach­weis eines besuch­ten Ers­­te-Hil­­fe-Kur­­ses (mit mind. 9 LE) darf eben­falls maxi­mal zwei Jah­re alt sein.
  • Die vol­le Lehr­gangs­ge­bühr ist vor Lehr­gangs­be­ginn zu entrichten.

Was ist in den Lehrgangsgebühren enthalten? 

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren ori­en­tie­ren sich an der Gebüh­ren­ord­nung des Kreis­sport­bun­des Mit­tel­sach­sen e.V.. Für Teil­neh­mer von Mit­glieds­ver­ei­nen des KSB Mit­tel­sach­sen e.V. gel­ten übli­cher­wei­se gerin­ge­re Gebüh­ren. Die ver­bind­li­chen Kos­ten für unse­re Bil­dungs­an­ge­bo­te sind der jewei­li­gen Aus­schrei­bung im Bil­dungs­por­tal zu entnehmen.

Die Teil­nah­me­ge­bühr enthält:

  • einen Lehr­gang bei geprüf­ten Refe­ren­ten mit hohem Standard
  • die kom­plet­ten Lehrgangsmaterialien
  • Ver­pfle­gung (Snacks, Geträn­ke, klei­nes Mit­tags­ge­richt bei Tagesveranstaltung)
  • Gebüh­ren zur Lizenzausstellung

Die Ausbildungslehrgänge finden im Blended-Learning-Format statt. Was bedeutet das? 

Blen­ded Lear­ning ist die Mög­lich­keit bestimm­te theo­re­ti­sche Inhal­te auf eine Online-Plat­t­­form zu erler­nen. Es kom­ple­men­tiert die „klas­si­schen“ Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen mit selbst­stän­di­gem Online-Ler­­nen und Online-Semi­na­­ren. Das Blen­­ded-Lear­­ning-For­­mat ermög­licht durch sei­ne dezen­tra­le Orga­ni­sa­ti­on eine erheb­li­che Zeit­er­spar­nis für Teil­neh­mer und Refe­ren­ten, wei­ter­hin bie­tet es die Mög­lich­keit den ver­mit­tel­ten Stoff auf das indi­vi­du­el­le Lern­tem­po der Teil­neh­mer anzupassen.

Die ein­fa­che und siche­re Lern­um­ge­bung ermög­licht die Lösung der Auf­ga­ben auch ohne tech­ni­sche Vor­kennt­nis­se. Bei Pro­ble­men und Fra­gen steht der Ver­eins­be­ra­ter Bil­dung zur Verfügung.

Wich­tig ist, dass die Teil­neh­mer über einen PC, Lap­top oder Tablet ver­fü­gen, die Zugang zu einer sta­bi­len Inter­­net-Ver­­­bin­­dung haben. Für Online-Semi­na­­re sind außer­dem Laut­spre­cher, Mikro­fon und eine Kame­ra nötig. Im Nor­mal­fall sind die­se Kom­po­nen­ten immer ein­ge­baut. Soll­tet ihr unsi­cher sein, zögert nicht und stellt Fragen.

Jedes Blen­­ded-Lear­­ning-For­­mat beginnt mit einer Ein­füh­rung (prä­senz oder online), dort wird die Lern­platt­form, das Bear­bei­ten und das Lösen von Auf­ga­ben vor­ge­stellt. Über dei­ne in der Anmel­dung ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­­se erhältst du den Zugang zur Platt­form. Auch über dei­ne E‑Mail-Adres­­se erhältst du Benach­rich­ti­gun­gen über neue Auf­ga­ben oder Ergeb­nis­se. Die Fra­gen wer­den in Blö­cken frei­ge­stal­tet, ein­mal frei­ge­schal­tet ist Bear­bei­tungs­rei­hen­fol­ge jedem selbst frei­ge­stellt. Gelös­te Auf­ga­ben wer­den ent­we­der in der nächs­ten Prä­­senz- bzw. Online-Ver­­an­stal­­tung aus­ge­wer­tet oder es gibt ein direk­tes Feed­back durch die Plattform.

Ich habe vergessen meine Übungsleiterlizenz zu verlängern. Kann ich diese wieder reaktivieren? 

Soll­tet ihr die Ver­län­ge­rung bis zum Lizenz­ab­lauf ver­pas­sen, kann die Lizenz wei­ter hin ver­län­gert wer­den, das geschieht wie folgt:

  • Fort­bil­dung im 1.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Lizenz wird nur um drei Jah­re ver­län­gert z.B.: gül­tig bis 31.12.2024 — ver­län­gert am 31.11.2025 — dann Ver­län­ge­rung der Lizenz nur bis 31.12.2028
  • Fort­bil­dung im 2. und 3.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Dann sind Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen mit 30 LE erfor­der­lich und die Gül­tig­keits­dau­er der Lizenz wird um 4 Jah­re verlängert!
  • Über­schrei­tung der Gül­tig­keits­dau­er um vier und fünf Jah­re: Dann ist die Teil­nah­me an Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit einem Umfang von 45 LE erforderlich.
  • Über­schrei­ten der Gül­tig­keits­dau­er um mehr als fünf Jah­re: Die gesam­te Aus­bil­dung muss wie­der­holt werden.