Sportvereine im Landkreis erhalten derzeit Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen und ein Ordnungsgeldverfahren wegen der unterlassenen Offenlegung von Jahresabschlüssen nach § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) ankündigen.
Die Briefe wirken auf den ersten Blick seriös: Sie enthalten Aktenzeichen, gesetzliche Verweise und teilweise namentliche Ansprechpartner. Gleichzeitig wird die kurzfristige Überweisung eines Geldbetrags gefordert. Tatsächlich haben diese Forderungen keine rechtliche Grundlage. Die Offenlegungspflicht betrifft vor allem Kapitalgesellschaften, und die Überwachung liegt ausschließlich beim Bundesamt für Justiz. Zahlungen auf Konten im Ausland sind bei echten behördlichen Verfahren nicht üblich.
Vereine sollten auf solche Schreiben nicht reagieren, keine Zahlungen leisten und keine sensiblen Daten weitergeben. Bei Unsicherheiten können die Unterlagen geprüft und fachkundiger Rat, etwa durch Steuerberater oder das Bundesamt für Justiz, eingeholt werden.
Der KSB informiert Mitgliedsvereine über diese Betrugsmaschen, unterstützt bei der Einschätzung verdächtiger Schreiben und vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu geeigneten Ansprechpartnern. So sollen Vereine frühzeitig sensibilisiert und bei der richtigen Vorgehensweise unterstützt werden.

