Sport­ver­ei­ne im Land­kreis erhal­ten der­zeit Schrei­ben, die angeb­lich vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) stam­men und ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren wegen der unter­las­se­nen Offen­le­gung von Jah­res­ab­schlüs­sen nach § 325 Han­dels­ge­setz­buch (HGB) ankündigen.

Die Brie­fe wir­ken auf den ers­ten Blick seri­ös: Sie ent­hal­ten Akten­zei­chen, gesetz­li­che Ver­wei­se und teil­wei­se nament­li­che Ansprech­part­ner. Gleich­zei­tig wird die kurz­fris­ti­ge Über­wei­sung eines Geld­be­trags gefor­dert. Tat­säch­lich haben die­se For­de­run­gen kei­ne recht­li­che Grund­la­ge. Die Offen­le­gungs­pflicht betrifft vor allem Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, und die Über­wa­chung liegt aus­schließ­lich beim Bun­des­amt für Jus­tiz. Zah­lun­gen auf Kon­ten im Aus­land sind bei ech­ten behörd­li­chen Ver­fah­ren nicht üblich.

Ver­ei­ne soll­ten auf sol­che Schrei­ben nicht reagie­ren, kei­ne Zah­lun­gen leis­ten und kei­ne sen­si­blen Daten wei­ter­ge­ben. Bei Unsi­cher­hei­ten kön­nen die Unter­la­gen geprüft und fach­kun­di­ger Rat, etwa durch Steu­er­be­ra­ter oder das Bun­des­amt für Jus­tiz, ein­ge­holt werden.

Der KSB infor­miert Mit­glieds­ver­ei­ne über die­se Betrugs­ma­schen, unter­stützt bei der Ein­schät­zung ver­däch­ti­ger Schrei­ben und ver­mit­telt bei Bedarf den Kon­takt zu geeig­ne­ten Ansprech­part­nern. So sol­len Ver­ei­ne früh­zei­tig sen­si­bi­li­siert und bei der rich­ti­gen Vor­ge­hens­wei­se unter­stützt werden.