Der Landessportbund Sachsen (LSB) unterstützt auch im Jahr 2026 gezielt das Ehrenamt in den sächsischen Sportvereinen. Ziel des Förderprogramms ist es, die langfristige Bindung von Engagierten zu stärken und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement nachhaltig zu verbessern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, förderfähige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen sind und die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung von Engagierten im Verein, darunter:
- Aus- und Weiterbildung von Kampf- und Schiedsrichterinnen und ‑richtern (z. B. Lizenzkosten)
- Sportfachliche Ausstattung für Ehrenamtliche (z. B. für Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende)
- Technische Ausstattung für die Organisation von Wettkämpfen und Spieltagen (z. B. Zeitnahme, Protokollierung)
Förderumfang
Die Zuwendung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- In der Regel können Vereine bis zu 1.000 Euro pro Jahr beantragen
- Bis zu 2.000 Euro sind möglich für Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern oder mit Engagementkonzept
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei hoher Nachfrage werden unter anderem Vereine mit hohem Kinder- und Jugendanteil, Mehrspartenvereine sowie Maßnahmen zur Stärkung des Schiedsrichterwesens bevorzugt berücksichtigt.
Antragstellung und Fristen
Die Antragstellung erfolgt im Zeitraum vom 1. April bis 31. Mai 2026 über das VereinsPortal des Landessportbundes Sachsen.
Die Maßnahmen können im Zeitraum vom 1. April bis spätestens 31. Oktober 2026 durchgeführt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Maßnahme erst nach Antragstellung begonnen wird.
Hinweise zur Förderung
Nicht förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung, Energiekosten oder Maßnahmen ohne direkten Bezug zur Stärkung des Ehrenamts. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss der Maßnahme sind die entsprechenden Nachweise (Rechnung, Zahlungsnachweis und Abschlussbeleg) bis spätestens 31. Oktober 2026 im VereinsPortal einzureichen.
Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Förderung stehen wir als Kreissportbund Mittelsachsen den Vereinen gern beratend zur Verfügung.

