Der Lan­des­sport­bund Sach­sen (LSB) unter­stützt auch im Jahr 2026 gezielt das Ehren­amt in den säch­si­schen Sport­ver­ei­nen. Ziel des För­der­pro­gramms ist es, die lang­fris­ti­ge Bin­dung von Enga­gier­ten zu stär­ken und die Rah­men­be­din­gun­gen für ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment nach­hal­tig zu verbessern.

Wer kann einen Antrag stel­len?
Antrags­be­rech­tigt sind gemein­nüt­zi­ge, för­der­fä­hi­ge Sport­ver­ei­ne, die Mit­glied im Lan­des­sport­bund Sach­sen sind und die all­ge­mei­nen För­der­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Was wird geför­dert?
Geför­dert wer­den ins­be­son­de­re Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung von Enga­gier­ten im Ver­ein, darunter:

  • Aus- und Wei­ter­bil­dung von Kampf- und Schieds­rich­te­rin­nen und ‑rich­tern (z. B. Lizenzkosten)
  • Sport­fach­li­che Aus­stat­tung für Ehren­amt­li­che (z. B. für Trai­ne­rin­nen, Trai­ner und Übungsleitende)
  • Tech­ni­sche Aus­stat­tung für die Orga­ni­sa­ti­on von Wett­kämp­fen und Spiel­ta­gen (z. B. Zeit­nah­me, Protokollierung)

För­der­um­fang
Die Zuwen­dung beträgt bis zu 95 Pro­zent der zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben.

  • In der Regel kön­nen Ver­ei­ne bis zu 1.000 Euro pro Jahr beantragen
  • Bis zu 2.000 Euro sind mög­lich für Ver­ei­ne mit mehr als 500 Mit­glie­dern oder mit Engagementkonzept

Ein Rechts­an­spruch auf För­de­rung besteht nicht. Bei hoher Nach­fra­ge wer­den unter ande­rem Ver­ei­ne mit hohem Kin­der- und Jugend­an­teil, Mehr­spar­ten­ver­ei­ne sowie Maß­nah­men zur Stär­kung des Schieds­rich­ter­we­sens bevor­zugt berücksichtigt.

Antrag­stel­lung und Fris­ten
Die Antrag­stel­lung erfolgt im Zeit­raum vom 1. April bis 31. Mai 2026 über das Ver­ein­sPor­tal des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen.
Die Maß­nah­men kön­nen im Zeit­raum vom 1. April bis spä­tes­tens 31. Okto­ber 2026 durch­ge­führt wer­den. Eine För­de­rung ist nur mög­lich, wenn die Maß­nah­me erst nach Antrag­stel­lung begon­nen wird.

Hin­wei­se zur För­de­rung
Nicht för­der­fä­hig sind unter ande­rem Aus­ga­ben für Ver­pfle­gung, Fahrt­kos­ten, Über­nach­tung, Ener­gie­kos­ten oder Maß­nah­men ohne direk­ten Bezug zur Stär­kung des Ehren­amts. Eine Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren För­der­pro­gram­men des Frei­staa­tes Sach­sen ist ausgeschlossen.

Nach Abschluss der Maß­nah­me sind die ent­spre­chen­den Nach­wei­se (Rech­nung, Zah­lungs­nach­weis und Abschluss­be­leg) bis spä­tes­tens 31. Okto­ber 2026 im Ver­ein­sPor­tal einzureichen.

Bei Fra­gen zur Antrag­stel­lung oder zur För­de­rung ste­hen wir als Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen den Ver­ei­nen gern bera­tend zur Verfügung.