Alle Mitarbeiter des Vereins (auch Ehrenamtliche), die mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen grundsätzlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet werden. Diese schriftliche Verpflichtungserklärung zum Datenschutz sollte im Verein hinterlegt werden.