Alle Mit­ar­bei­ter des Ver­eins (auch Ehren­amt­li­che), die mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umge­hen, müs­sen grund­sätz­lich zur Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen nach der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ver­pflich­tet wer­den. Die­se schrift­li­che Ver­pflich­tungs­er­klä­rung zum Daten­schutz soll­te im Ver­ein hin­ter­legt werden.