Soll­tet ihr die Ver­län­ge­rung bis zum Lizenz­ab­lauf ver­pas­sen, kann die Lizenz wei­ter hin ver­län­gert wer­den, das geschieht wie folgt:

  • Fort­bil­dung im 1.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Lizenz wird nur um drei Jah­re ver­län­gert z.B.: gül­tig bis 31.12.2024 — ver­län­gert am 31.11.2025 — dann Ver­län­ge­rung der Lizenz nur bis 31.12.2028
  • Fort­bil­dung im 2. und 3.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Dann sind Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen mit 30 LE erfor­der­lich und die Gül­tig­keits­dau­er der Lizenz wird um 4 Jah­re verlängert!
  • Über­schrei­tung der Gül­tig­keits­dau­er um vier und fünf Jah­re: Dann ist die Teil­nah­me an Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit einem Umfang von 45 LE erforderlich.
  • Über­schrei­ten der Gül­tig­keits­dau­er um mehr als fünf Jah­re: Die gesam­te Aus­bil­dung muss wie­der­holt werden.