• Die Teil­neh­mer­ge­bühr ist den jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­in­for­ma­tio­nen zu ent­neh­men. Dar­in ent­hal­ten sind Lehr- und Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en, sowie die Zertifikat´s — und Lizenzausstellungsgebühren. 
  • Hin­wei­se zu Aus­fall­ge­büh­ren durch den Teil­neh­mer!
    Mit der schrift­li­chen Anmel­dung und dem Erhalt der Bestä­ti­gung vom KSBM ver­pflich­tet sich der Teil­neh­mer am gesam­ten Lehr­gang teil­zu­neh­men (Frei­stel­lun­gen sind nicht mög­lich!). Bei unent­schul­dig­tem Feh­len und Absa­gen kurz vor Lehr­gangs­be­ginn wird eine Aus­fall­ge­bühr in Höhe des Teil­neh­mer­bei­tra­ges als Aus­fall­ent­schä­di­gung erho­ben. Bei Vor­la­ge eines Kran­ken­scheins wird kei­ne Gebühr erhoben.
  • Die Lehr­gangs- sowie Aus­fall­ge­büh­ren gel­ten glei­cher­ma­ßen für online- und Präsenzveranstaltungen.