Fortbildungen
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Die volle Lehrgangsgebühr ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
- Teilnehmende müssen Mitglied in einem Sportverein sein der selbst Mitglied im Kreissportbund Mittelsachsen e.V. und/oder Landsportbund Sachsen e.V. ist.
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Ausnahme Schülerassistenausbildung: 14 bis 17 Jahre)
- Die volle Lehrgangsgebühr ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Übungsleiter C‑Lizenz
- Teilnehmende müssen Mitglied in einem Sportverein sein der selbst Mitglied im Kreissportbund Mittelsachsen e.V. und/oder Landsportbund Sachsen e.V. ist.
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Der Nachweis zum erfolgreichen Abschluss eines Grundlehrgangs darf maximal zwei Jahre alt sein.
- Der Nachweis eines besuchten Erste-Hilfe-Kurses (mit mind. 9 LE) darf ebenfalls maximal zwei Jahre alt sein.
- Die volle Lehrgangsgebühr ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.