Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Aus­bil­dungs­pro­zess nicht abge­schlos­sen. Die Lizen­zen des DOSB besit­zen eine Gül­tig­keit von max. 4 Jah­ren (quar­tals­wei­se Aus­stel­lung: d.h. Aus­stel­lungs­da­tum 10.11.2024 à gül­tig bis 31.12.2028). Die zeit­li­che und inhalt­li­che Begren­zung der jewei­li­gen Aus­bil­dungs­gän­ge macht eine Fort- und Wei­ter­bil­dung not­wen­dig. Ins­ge­samt sind min­des­tens 15 Lern­ein­hei­ten (bspw. eine Abend­ver­an­stal­tung mit 5 LE und eine Ganz­tags­ver­an­stal­tung mit 10 LE) nötig, die im Lau­fe der 4 Jah­re gesam­melt wer­den können.

Hier­zu kön­nen ger­ne die Fort­bil­dun­gen des Kreis­sport­bun­des, aber auch ande­rer Sport­or­ga­ni­sa­tio­nen genutzt wer­den. Falls Unklar­hei­ten bestehen, ob ein Lehr­gang zur Lizenz­ver­län­ge­rung aner­kannt wird, steht euch der Ver­eins­be­ra­ter Bil­dung gern zur Verfügung.

Die Lizenz­ver­län­ge­rung kann mit­tels form­lo­ser Mail bean­tragt wer­den. Dazu schickt ihr bit­te eine Nach­richt mit den gesam­mel­ten Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­ka­ten an den Ver­eins­be­ra­ter Bil­dung. Die Lizenz­ver­län­ge­rung ist erst im Ablauf­jahr möglich.