Der Landessportbund Sachsen e. V. (LSBS) ehrt Angehörige seiner Mitgliedsorganisationen, der Vereine, Verbände, Stadt- und Kreissportbünde sowie Persönlichkeiten, die sich bei der Förderung des Sports im Freistaat Sachsen bzw. beim Aufbau und der Entwicklung des Landessportbundes Sachsen und dessen Mitgliedsorganisationen verdient gemacht haben. Ausgangspunkt für die Beantragung einer Ehrung sollten Leistungen sein, die überwiegend nach der Gründung des LSBS im Jahr 1990 erbracht wurden. Die aktive ehrenamtliche Tätigkeit vor der Gründung des LSBS kann bei der Beantragung einer Ehrung einbezogen werden. Alle Ehrungen werden auf Antrag vergeben.
Ehrungen erfolgen durch die Verleihung:
- der Ehrennadel des LSBS in Bronze, Silber, Gold sowie
- der Ehrenplakette des LSBS für natürliche Personen (Mitglieder im LSBS),
- der Ehrenurkunde des LSBS für Mannschaften, Abteilungen, Vereine, Landesfachverbände, Stadt- und Kreissportbünde,
- von Erinnerungsgaben/ Erinnerungsgeschenken an Einzelpersonen für hervorragende sportliche Leistungen bzw. für besondere Leistungen im Ehrenamt,
- der Ehrenmitgliedschaft entsprechend der Satzung des LSBS (§10 Absatz 1),
- des Ehrenzeichens des LSBS an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.