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Peggy Ziebell Mitarbeiterin Finanzen
03731-16333 40peggy.ziebell@ksb-mittelsachsen.deHier finden Sie die aktuellen Musterformulare zur Bescheinigung von Geld- und Sachzuwendungen für Ihren Verein.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 ist die Abzugsfähigkeit von Spenden und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnungerfüllt, verbessert worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Muster für Zuwendungsbestätigungen aktualisiert. Nochmals hat man einige notwendige Angaben präzisiert, die auf einer für den Spendenabzug beim Spender notwendigen Spendenbescheinigung enthalten sein müssen.
Gemeinnützige Vereine/Verbände sollten darauf achten, dass ab dem 1. Januar 2014 nur noch die neuen, inhaltlich veränderten Vordrucke für die Spendenpraxis eingesetzt werden dürfen. (Quelle: LSB Sachsen)
Marketing und Sponsoring sind zwei Themen, die eng miteinander verwoben sind. Sponsoring ist für viele Vereine eine gute Möglichkeit neben den Mitgliedsbeiträgen Gelder oder Sachwerte zu akquirieren. Wie Sie in Ihrem Verein das Thema Sponsoring angehen können, welche Fragen zu beachten sind, wie Sie Sponsoren gewinnen und dann betreuen sollten, aber auch welche Fachbegriffe Sie erwarten und eine Reihe von Checklisten, Mustern und Praxisbeispielen, finden Sie im Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungssystem (VIBSS) des LSB NRW e.V..
Vereinsbesteuerung
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema "Verein und Steuern":
Peggy Ziebell Mitarbeiterin Finanzen
03731-16333 40peggy.ziebell@ksb-mittelsachsen.deBenjamin Kahlert Geschäftsführer des KSB Mittelsachsen e.V.
03731-16333 41benjamin.kahlert@ksb-mittelsachsen.deDer Landkreis Mittelsachsen hat gestern Abend eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab heute. Demnach ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig, auch ohne negativen Test.
Die Sportvereine prägen das gesellschaftliche Leben. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement. Das sieht auch die deutsche UNESCO-Kommission so und hat die „Gemeinwohlorientierte Sportvereinskultur” in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Auch dieses Jahr sucht die Kreissportjugend Mittelsachsen zum 01.09.2021 einen Freiwilligen/ eine Freiwillige, der/die Lust hat ein soziales Jahr zu absolvieren.