Sportförderung des Landkreis Mittelsachsen
Der Landkreis Mittelsachsen gewährt seinen Sportvereinen Zuwendungen zur Förderung des Sports.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.