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- Sportförderrichtlinie
- Richtlinie des Sä. Staatsministeriums des Innern (SMI) für die Sportförderung vom 13. Februar 2019; geä. 19.12.2019
- Mittelvergabe: SMI/ SAB, Antragstellung über LSB
- Bis zu 50% des Gesamtwertumfangs für Neu‑, Aus- oder Umbau von Sportstätten
- https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportstaetten
- Förderrichtlinie des Sä. Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der Schulischen Infrastruktur (FöRiSIF)
- Schaffung und Erhaltung der schulischen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Reduzierung der CO²-Emission von Schulgebäuden einschl. Schulsporthallen
- Bei der SAB zu beantragen
- Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“
- Neubau, Sanierung und Modernisierung, sowie Erhalt der Einrichtungen für Menschen mit Handikap
- Für Sportvereine, bis zu 25.000€, bei der SAB zu beantragen
- Leader Programm
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung)
- „Zweck der Förderung ist es, … im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume zu sichern und zur Verbesserung der Infrastruktur… beizutragen“.
- Bei Landratsamt zu beantragen
- https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/dorf-region/leader/leader-regionen-ab-2023/
- Kommunalrichtlinie
- Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
- LED-Außenbeleuchtung bis zu 30 % der Gesamtkosten
- LED-Innenbeleuchtung, Austausch v. ELT-Geräten bis zu 40 % der Gesamtkosten
- Sanierung und Austausch von Lüftungsgeräten bis zu 35 % der Gesamtkosten
- Weitere investive Maßnahmen; Mobilität bis zu 40 % der Gesamtkosten
- Zuständige Stelle: Bundesumweltministerium, kombinierbar mit SpFrL
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
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