Durch die Corona-Pandemie hatten junge Menschen weniger Möglichkeiten, zusammenzukommen, Sport zu treiben sich miteinander auszutauschen oder gemeinsam etwas zu erleben: Denn lange Zeit waren weder Freizeitaktivitäten noch Sport oder Angebote der Jugendbildung möglich. Deshalb hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” beschlossen.
Die förderrechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen wurden nun bekanntgegeben. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen. Die Mittel sind für planbare Maßnahmen einzusetzen, welche einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Herausforderungen der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Förderschwerpunkte sind dabei unter anderen:
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Zielstellung: Erweiterung der Lebenswelt junger Menschen, Verbindung schaffen zwischen außerschulischen praktischen Lernerfahrungen, Erholung und dem Aufbau /Festigung sozialer Kontakte junger Menschen
- Förderung von erlebnispädagogisch ausgerichteten Maßnahmen vorrangig innerhalb des Landkreises Mittelsachsen und der unmittelbar angrenzenden Gebietskörperschaften in Sachsen, ggf. unter Einbeziehung in der Region agierender Netzwerkpartner, Zielstellung: Vernetzung, Erschließung von nutzbaren (Freizeit-)Angeboten in der Lebenswelt junger Mittelsachsen
Für die Antragstellung ist das beigefügte Formular zu nutzen.
Hinweise zur Antragsstellung sind hier zu finden.
Der Bewilligungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2022 begrenzt.
Es kann eine bis zu 100prozentige Förderung beantragt werden, sofern keine Eigenmittel oder keine Ko-Finanzierung eingebracht werden können. Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen.
Für inhaltliche Fragen steht Beatrice Ott (Tel.: 03731/7996246 oder über Beatrice.Ott@landkreis-mittelsachsen.de) zur Verfügung.