Eure Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Netzwerkpartner möchten für in Mittelsachsen angekommene Geflüchtete, aus der Ukraine in einer Aufnahmeeinrichtung oder im (dort angrenzenden) öffentlichen Raum ein freizeitsportliches Angebot unterbreiten?
Wir haben die Möglichkeiten, euch mit Initiativen/Akteuren der Ukraine-Hilfe in Mittelsachsen zu vernetzen. Zusätzlich können finanzielle Mittel des DOSB für eure Maßnahmen und Projekte abgerechnet werden. Beispiele sind: Fahrtkosten, Dolmetscher:in, Hallenmiete und andere anfallenden Kosten. Für schon laufende Projekte können ebenfalls rückwirkend Ausgaben erstattet werden.
Bei Interesse und Fragen wendet euch bitte an Jenny Julian unter 0371 495000 40 oder per Mail jenny.julian@sportbund-chemnitz.de.
Informationen für die Aufnahme von Geflüchteten in Sportvereinen
- Aufnahme der Personalien zur Aufnahme von Geflüchteten in Sportvereinen ausreichend (auch für Versicherungsschutz über ARAG)
- Adressdaten müssen nicht hinterlegt werden
- Visumfreie Einreise für Geflüchtete gilt 90 Tage
- Keine Melde- oder Residenzpflicht für Geflüchtete, aber Meldung bei zuständiger Ausländerbehörde durch Geflüchtete zur Erlangung eines Aufenthaltstitels
- ARAG Versicherungsschutz gilt sowohl für die Teilnahme am normalen Sportbetrieb als auch für spezielle Sportangebote für Geflüchtete
- Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in einem Verein des Landessportbundes Sachsen (LSB) sportlich betätigen wollen haben einen Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten gibt es Seiten des Programms “Integration durch Sport” sowie dem Programm „Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport“.
Zudem gibt es eine “Sonderförderung Ukrainekrieg” der Aktion Mensch: https://www.sport-fuersachsen.de/files/user_upload/01_Fotoarchiv_LSB/Aktuelles_Nachrichten/Sonderthemen/Foerderbestimmungen_Ukrainekrieg_Aktion_Mensch_Mrz2022.pdf