Den Ver­ei­nen im Frei­staat man­gelt es an Per­so­nal. Um die­ser Ent­wick­lung etwas ent­ge­gen­zu­set­zen, will der Frei­staat Sach­sen gemein­sam mit dem Lan­des­sport­bund Sach­sen über ein neu­es För­der­pro­gramm das Enga­ge­ment im Sport­ver­ein attrak­ti­ver machen.

Dazu hat der Säch­si­sche Land­tag im Dop­pel­haus­halt 2023/2024 ins­ge­samt 250.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.

Sport­mi­nis­ter Armin Schus­ter: „Mit unse­rem För­der­pro­gramm stär­ken wir unse­re Sport­ver­ei­ne. Wir erstat­ten ihnen zum Bei­spiel antei­lig die Kos­ten für den Erst­erwerb einer Lizenz für ihre Trai­ne­rin­nen und Trai­ner oder Kampf- und Schieds­rich­ter. Unser Frei­staat ist ein Land, das sich dem Sport ver­schrie­ben hat. Rund 670.000 Mit­glie­der sind hier in knapp 4400 Ver­ei­nen aktiv. Fast jeder fünf­te Sach­se spor­telt in Gemein­schaft. Das sind tol­le Nach­rich­ten. Doch vie­le der Mit­glie­der, ins­be­son­de­re die Neu­ein­stei­ger, aber auch Kin­der, Flücht­lin­ge oder älte­re Men­schen, benö­ti­gen fach­kun­di­ge Betreu­ung durch geschul­tes Per­so­nal. Unse­re 96.500 ehren­amt­lich Enga­gier­ten im Sport­be­reich brau­chen drin­gend tat­kräf­ti­ge Unter­stüt­zung und wohl­ver­dien­te Aner­ken­nung. Ohne sie ist das flä­chen­de­cken­de Sport­trei­ben in Sach­sen undenkbar.“

Lan­des­sport­bund-Prä­si­dent Ulrich Fran­zen: „Die ver­gan­ge­nen Jah­re hiel­ten für unse­re säch­si­schen Sport­ver­ei­ne zahl­rei­che Her­aus­for­de­run­gen bereit. Nach der Coro­na-Pan­de­mie, stei­gen­den Infla­ti­ons­ra­ten und immer höhe­ren Ener­gie­prei­sen sind die Rück­la­gen vie­ler­orts auf­ge­braucht. Ich freue mich, dass wir den Ver­ei­nen mit­hil­fe der säch­si­schen Staats­re­gie­rung nun ein zusätz­li­ches För­der­pro­gramm zur Stär­kung des Ehren­amts bie­ten kön­nen, das unser übli­ches Bud­get auf­stockt. Um den orga­ni­sier­ten Sport im Frei­staat auch in Zukunft zu erhal­ten und wei­ter zu stär­ken, wird sich der Lan­des­sport­bund für eine Ver­ste­ti­gung des Pro­gramms einsetzen.“

Infor­ma­tio­nen zum Förderprogramm

Das För­der­pro­gramm „Ehren­amt stär­ken im Sport“ glie­dert sich in zwei För­der­strän­ge. Im ers­ten Teil geht es um die antei­li­ge Kos­ten­er­stat­tung von neu­erwor­be­nen Lizen­zen für Übungs­lei­te­rin­nen und ‑lei­ter, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner sowie wei­te­ren Enga­gier­ten des Ver­eins. Hier sol­len Kos­ten für den Erst­erwerb von Lizen­zen des Lan­des­sport­bun­des und der Sport­fach­ver­bän­de über­nom­men wer­den. Ziel ist es, den am Erwerb einer Qua­li­fi­zie­rung Inter­es­sier­ten eine kos­ten­güns­ti­ge Aus­bil­dung zu ermög­li­chen und somit ehren­amt­li­che Enga­gier­te für das Sport­sys­tem zu gewin­nen. För­der­be­rech­tigt sind Mit­glieds­ver­ei­ne des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen. Pro Ver­eins­mit­glied und Jahr kann eine Lizenz­aus­bil­dung mit bis zu 250 Euro geför­dert werden.

Der zwei­te För­de­rungs­strang rich­tet sich sowohl an die Ver­ei­ne als auch an die Lan­des­fach­ver­bän­de (LFV) sowie Kreis- und Stadt­sport­bün­de (KSB/SSB). Die Sport­ver­ei­ne kön­nen hier Kos­ten für Maß­nah­men und Ver­an­stal­tun­gen zur Stär­kung und Unter­stüt­zung des Ehren­amts, wie zum Bei­spiel die Durch­füh­rung von Fort- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men oder die Anschaf­fung von Com­pu­ter­soft­ware für die Mit­glie­der­ver­wal­tung erstat­tet bekom­men. Der maxi­ma­le Erstat­tungs­bei­trag für Sport­ver­ei­ne beträgt in die­sem Teil des För­der­pro­gramms 1.000 Euro pro Haus­halts­jahr. Die LFV und KSB/SSB kön­nen in die­sem Teil eben­falls die Kos­ten­er­stat­tung von Maß­nah­men zur För­de­rung des Enga­ge­ments bean­tra­gen. Die Kos­ten­über­nah­me durch das För­der­pro­gramm ist für die LFV und KSB/SSB auf eine Maß­nah­me pro Insti­tu­ti­on, Haus­halts­jahr und auf maxi­mal 5.000 Euro begrenzt.

Vor­aus­set­zun­gen

Es wer­den aus­schließ­lich Kos­ten erstat­tet, die im Zeit­raum zwi­schen dem 01. Janu­ar 2023 und dem 30. Novem­ber 2024 ange­fal­len sind. Aus­schlag­ge­bend ist das Rech­nungs­da­tum. Erstat­tet wer­den ledig­lich Kos­ten für Maß­nah­men, die nicht bereits durch ande­re För­der­pro­gram­me unter­stützt wer­den. Das Antrags­ver­fah­ren für Ver­ei­ne läuft über den Online-Zugang im “Ver­ein­sPor­tal“ des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen. Wich­tig ist, ent­spre­chen­de Nach­wei­se wie einen Scan der Ori­gi­nal­rech­nung, eine Kopie der abge­schlos­se­nen Lizenz oder einen Nach­weis über die Durch­füh­rung hoch­zu­la­den. Bis zum 30. Novem­ber 2024 kön­nen die Anträ­ge auf Kos­ten­er­stat­tung gestellt wer­den. Die Erstat­tung erfolgt in der Rei­hen­fol­ge der voll­stän­dig ein­ge­gan­ge­nen Abrech­nungs­un­ter­la­gen im Rah­men der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haushaltsmittel.

Alle Infor­ma­tio­nen

Grund­la­ge der Kos­ten­er­stat­tung ist das ver­bind­li­che Kon­zept, wel­ches unter www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt-staerken abruf­bar ist.

Quel­le: Lan­des­sport­bund Sach­sen e.V.