Gestern fand die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der neuen Legislaturperiode statt. Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass unser Präsident Eric Braun zum Vorsitzenden des ständigen Unterausschusses für die Jugendhilfeplanung gewählt wurde!
Der Unterausschuss ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII und § 6 Satz 2 Landesjugendhilfegesetz. Er besteht aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und hat eine vorberatende Funktion, um die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien im Landkreis Mittelsachsen zu verbessern.
Hauptaufgaben des Unterausschusses:
- Jugendhilfeplanung und deren Umsetzung
- Kommunale Planungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen
- Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Umsetzung von Landes- und Bundesprogrammen
Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit im Unterausschuss.