Bis 31. Janu­ar 2025 kön­nen Ver­ei­ne Anträ­ge auf För­de­rung für Ver­eins­pau­scha­len, Betriebs­kos­ten, Groß­sport­ge­rä­te und Sport­stät­ten­bau­maß­nah­men stellen.

Auf Grund­la­ge der im Mai 2024 aktua­li­sier­ten Richt­li­nie zu För­de­rung des Sports, kön­nen für die För­der­mög­lich­kei­ten Ver­eins­pau­scha­le, Betriebs­kos­ten, Groß­sport­ge­rä­te und Sport­stät­ten­bau­maß­nah­men Anträ­ge gestellt wer­den. Das Ende der Antrags­frist ist der 31. Janu­ar 2025. Die ent­spre­chen­den Anträ­ge, die digi­tal ein­zu­rei­chen sind, ste­hen im Bereich Sport­för­de­rung im Inter­net­auf­tritt des Land­krei­ses zur Ver­fü­gung oder unter dem But­ton „Online-Anträ­ge“.

Auch die Ver­wen­dungs­nach­wei­se für die För­de­run­gen von Betriebs­kos­ten und Ver­eins­pau­scha­len sind digi­tal mög­lich. Hier ist noch bis zum 31. März 2025 Zeit, um den Nach­weis zu erbringen.