Der Sport­ver­si­che­rungs­ver­trag über die ARAG-Sport­ver­si­che­rung stellt eine bedeu­ten­de Ser­vice­leis­tung des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen dar, die sei­nen Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen, den ehren- und haupt­amt­lich täti­gen Funk­ti­ons­trä­gern sowie den Ver­eins­mit­glie­dern zugu­te­kommt. Das Ziel besteht dar­in, einen ange­mes­sen umfas­sen­den, zeit­ge­mä­ßen und pra­xis­ori­en­tier­ten Ver­si­che­rungs­schutz bereit­zu­stel­len. Dabei wird gleich­zei­tig dar­auf geach­tet, dass der gebo­te­ne Ver­si­che­rungs­schutz im Hin­blick auf die Bei­trags­ge­stal­tung wei­ter­hin finan­zi­ell ver­tret­bar bleibt.

Die fol­gen­den zen­tra­len Ver­bes­se­run­gen und Erwei­te­run­gen sind ab Anfang 2025 gültig:

Die Ver­si­che­rungs­sum­men wur­den ins­be­son­de­re in der Sport-Unfall­ver­si­che­rung erhöht. Die Inva­li­di­täts­leis­tung wur­de signi­fi­kant von bis zu 150.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro erhöht. Zudem wur­de das Kran­ken­haus-Tage­geld von 10 auf 20 Euro pro Kalen­der­tag ver­dop­pelt. Im Todes­fall beträgt die Leis­tung für ver­si­cher­te Per­so­nen 10.000 Euro statt bis­her 6.000 Euro, für ver­si­cher­te Per­so­nen mit einem ver­sor­gungs­pflich­ti­gen Kind 15.000 Euro statt bis­her 12.000 Euro und für ver­si­cher­te Per­so­nen mit zwei oder mehr ver­sor­gungs­pflich­ti­gen Kin­dern 20.000 Euro anstatt 18.000 Euro. Wei­ter­hin wur­de der Bedin­gungs­um­fang erwei­tert, bei­spiels­wei­se wur­den die Mel­de­fris­ten bei der Gel­tend­ma­chung von Inva­li­di­täts­an­sprü­chen auf bis zu 36 Mona­te verlängert. 

In der Sport-Haft­pflicht­ver­si­che­rung wur­de die Ver­si­che­rungs­sum­me von bis­her 10.000.000 Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den auf ins­ge­samt 15.000.000 Euro deut­lich erhöht. Für Miet­sach­schä­den an unbe­weg­li­chen Sachen (Gebäu­de, Räu­me) ste­hen nun 500.000 Euro anstatt bis­her 300.000 Euro zur Ver­fü­gung. Dar­über hin­aus wur­de die Deckung für Miet­sach­schä­den an beweg­li­chen Sachen bis 50.000 Euro erwei­tert. Schlüs­sel­schä­den sind nun bis 10.000 Euro (bis­her 3.000 Euro) ver­si­chert. Der Ver­si­che­rungs­schutz für Umwelt­schä­den wur­de um die gesetz­li­che Haft­pflicht öffent­lich-recht­li­chen Inhalts gemäß Umwelt­scha­dens­ge­setz erwei­tert. Auch der Ein­satz von Droh­nen (bis 4 kg) durch den Ver­ein sowie der Betrieb von Pho­to­vol­ta­ik- und Solar­ther­mie-Anla­gen auf eige­nen und frem­den Grund­stü­cken ist künf­tig bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me im Rah­men der Sport-Haft­pflicht vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst.

In der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind fort­an auch Unter­las­sungs­an­sprü­che im Zusam­men­hang mit einer Ver­let­zung von Persönlichkeits‑, Namens‑, Urhe­ber- und Mar­ken­rech­ten oder sons­ti­gen geis­ti­gen Eigen­tum mit­ver­si­chert. Eben­so sind Ver­mö­gens­schä­den aus der Ver­let­zung von Daten­schutz­ge­set­zen durch Miss­brauch per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mitversichert.

In der Rechts­schutz­ver­si­che­rung wur­de der Erwei­ter­te Straf-Rechts­schutz mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 500.000 Euro sowie wei­te­re Leis­tungs­er­wei­te­run­gen im Ver­eins-Rechts­schutz prä­mi­en­neu­tral auf­ge­nom­men. Die Höchst­gren­ze (Ver­si­che­rungs­sum­me) für die Leis­tun­gen im Ver­eins-RS beträgt je Fall 100.000 Euro (bis­her 50.000 Euro).

Wei­te­re Verbesserungen:

  • Bau­vor­ha­ben sind im Rah­men der Sport-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Bau­sum­me von bis zu 500.000 Euro statt bis­her 300.000 Euro versichert.

Eine Über­sicht zu allen aktu­el­len Kon­di­tio­nen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Ver­si­che­rungs­schutz fin­den Sie hier: ARAG-Sport­ver­si­che­rung im Lan­des­sport­bund Sachsen

Bei Fra­gen rund um Ihren Ver­si­che­rungs­schutz steht Ihnen Ihr ARAG-Ver­si­che­rungs­bü­ro beim LSB Sach­sen zur Ver­fü­gung:
Goyastr. 2d
04105 Leip­zig
Tele­fon: (0341) 656720 — 60                        
E‑Mail: vsbleipzig@arag-sport.de
Inter­net: www.ARAG-Sport.de