Eine Übungs­lei­ter­li­zenz hat eine Gül­tig­keit von 4 Jahren

  • Es gilt das Aus­stel­lungs­quar­tal und ‑jahr (z.B. am 05.03.2017 aus­ge­stellt, ist gül­tig bis 31.03.2021; aus­ge­stellt am 10.10.2017 ist gül­tig bis 31.12.2021)

Gene­rell gilt, dass jede/r Übungsleiter/in in die­sen 4 Jah­ren ins­ge­samt 15 Lern­ein­hei­ten (LE) an Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen besu­chen muss um die Lizenz zu verlängern

  • Der KSBM, aber auch der LSBS und die Fach­ver­bän­de bie­ten ver­schie­dens­te Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten über das gan­ze Jahr an
  • Wich­tig: Sam­meln sie über die 4 Jah­re die Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/o.ä. die­ser Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen und rei­chen sie die­se und ihre Ori­gi­nal­li­zenz erst im Jahr des Aus­lau­fens beim KSBM zur Ver­län­ge­rung ein.

Wie erfolgt die Ein­tra­gung bzw. Ausweisverlängerung?

  • Hier­zu sind die Teil­nah­me­zer­ti­fi­ka­te und der Ori­gi­nal­li­zenz beim KSB einzureichen.
  • Die­ser ver­an­lasst beim Lan­des­sport­bund Sach­sen die Aus­weis­ver­län­ge­rung und gibt es in die Daten­bank ein.

Die Aner­ken­nung der Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, durch die Fach­ver­bän­de, hat jeder Teil­neh­mer selbst zu klären.

Bei Über­schrei­tung der Gül­tig­keits­dau­er von Lizen­zen kann wie folgt ver­fah­ren werden:

  • Fort­bil­dung im 1.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Lizenz wird nur um drei Jah­re ver­län­gert z.B.: gül­tig bis 31.12.2016 — ver­län­gert am 31.11.2017 (15 LE) — dann Ver­län­ge­rung des Aus­wei­ses nur bis 31.12.2020
  • Fort­bil­dung im 2. und 3.Jahr nach Ablauf der Gül­tig­keit: Dann sind Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen mit 30 LE erfor­der­lich und die Gül­tig­keits­dau­er der Lizenz wird um 4 Jah­re verlängert!
  • Über­schrei­tung der Gül­tig­keits­dau­er um vier und fünf Jah­re: Dann ist die Teil­nah­me an Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit einem Umfang von 45 LE erfor­der­lich (Aus­bil­dungs- und Fortbildungslehrgänge).
  • Über­schrei­ten der Gül­tig­keits­dau­er um mehr als fünf Jah­re: Die gesam­te Aus­bil­dung muss wie­der­holt werden.