Eine Übungsleiterlizenz hat eine Gültigkeit von 4 Jahren
- Es gilt das Ausstellungsquartal und ‑jahr (z.B. am 05.03.2017 ausgestellt, ist gültig bis 31.03.2021; ausgestellt am 10.10.2017 ist gültig bis 31.12.2021)
Generell gilt, dass jede/r Übungsleiter/in in diesen 4 Jahren insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) an Fortbildungsveranstaltungen besuchen muss um die Lizenz zu verlängern
- Der KSBM, aber auch der LSBS und die Fachverbände bieten verschiedenste Fortbildungsmöglichkeiten über das ganze Jahr an
- Wichtig: Sammeln sie über die 4 Jahre die Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/o.ä. dieser Fortbildungsveranstaltungen und reichen sie diese und ihre Originallizenz erst im Jahr des Auslaufens beim KSBM zur Verlängerung ein.
Wie erfolgt die Eintragung bzw. Ausweisverlängerung?
- Hierzu sind die Teilnahmezertifikate und der Originallizenz beim KSB einzureichen.
- Dieser veranlasst beim Landessportbund Sachsen die Ausweisverlängerung und gibt es in die Datenbank ein.
Die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen, durch die Fachverbände, hat jeder Teilnehmer selbst zu klären.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren werden:
- Fortbildung im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Lizenz wird nur um drei Jahre verlängert z.B.: gültig bis 31.12.2016 — verlängert am 31.11.2017 (15 LE) — dann Verlängerung des Ausweises nur bis 31.12.2020
- Fortbildung im 2. und 3.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Dann sind Fortbildungsveranstaltungen mit 30 LE erforderlich und die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird um 4 Jahre verlängert!
- Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: Dann ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von 45 LE erforderlich (Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge).
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.