• erfor­dert eine voll­stän­di­ge Teil­nah­me (Anwe­sen­heit von 100% bei den Lehrgängen)
  • bei Aus­fäl­len müs­sen ent­spre­chen­de Themen/Themengebiete nach­ge­holt werde
  • setzt die Zah­lung der Teil­nah­me­ge­bühr voraus