Seit der aktu­el­len Coro­na-Not­fall Ver­ord­nung gilt die epi­de­mi­sche Not­la­ge in Sach­sen. Damit gel­ten die bis­he­ri­gen Stan­dards im Bereich des Sports auch wei­ter­hin bis ein­schließ­lich 9. Janu­ar 2022.

Anla­gen und Ein­rich­tun­gen für die Sport­aus­übung sind geschlos­sen zu hal­ten. Ange­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che bis zur Voll­endung des 16. Lebens­jah­res kön­nen unab­hän­gig davon wei­ter­hin statt­fin­den. Das Anlei­tungs­per­so­nal muss einen Nach­weis ent­spre­chend der 3G-Regel vor­wei­sen und eine Kon­takt­er­fas­sung durch Betrei­ber hat zu erfolgen.

Trai­ne­rin­nen und Trai­ner oder Betreu­en­de müs­sen einen Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­weis vor­le­gen und die­ser muss durch den Betreiber/Veranstalter erfasst wer­den (§ 13 Abs. 3).

Die erfor­der­li­chen Kon­takt­er­fas­sun­gen kön­nen manu­ell oder digi­tal erfol­gen. Die aus­schließ­lich zu die­sem Zweck erfolg­te Kon­takt­er­fas­sung soll­te fol­gen­de Daten umfas­sen (§ 2 Abs. 2):

  • Name
  • Tele­fon­num­mer oder E‑Mail-Adres­se
  • Anschrift
  • Zeit­raum und Ort des Besuchs

Die erfass­ten Kon­takt­da­ten sind unzu­gäng­lich für Unbe­fug­te auf­zu­be­wah­ren. Sie sind unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen unver­züg­lich zu löschen (§ 2 Abs. 2):

  • sobald die­se für die Kon­takt­ver­fol­gung nicht mehr benö­tigt werden
  • spä­tes­tens nach 4 Wochen.