Seit der aktuellen Corona-Notfall Verordnung gilt die epidemische Notlage in Sachsen. Damit gelten die bisherigen Standards im Bereich des Sports auch weiterhin bis einschließlich 9. Januar 2022.
Anlagen und Einrichtungen für die Sportausübung sind geschlossen zu halten. Angebote für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können unabhängig davon weiterhin stattfinden. Das Anleitungspersonal muss einen Nachweis entsprechend der 3G-Regel vorweisen und eine Kontakterfassung durch Betreiber hat zu erfolgen.
Trainerinnen und Trainer oder Betreuende müssen einen Impf‑, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen und dieser muss durch den Betreiber/Veranstalter erfasst werden (§ 13 Abs. 3).
Die erforderlichen Kontakterfassungen können manuell oder digital erfolgen. Die ausschließlich zu diesem Zweck erfolgte Kontakterfassung sollte folgende Daten umfassen (§ 2 Abs. 2):
- Name
- Telefonnummer oder E‑Mail-Adresse
- Anschrift
- Zeitraum und Ort des Besuchs
Die erfassten Kontaktdaten sind unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren. Sie sind unter folgenden Voraussetzungen unverzüglich zu löschen (§ 2 Abs. 2):
- sobald diese für die Kontaktverfolgung nicht mehr benötigt werden
- spätestens nach 4 Wochen.