Die neue Corona-Schutzverordnung soll morgen vom Kabinett beschlossen werden und vom 06. Februar bis 6. März gelten.
Erste Eckpunkte sind bekannt, die auch für den Sport relevant sind.
Als inzidenzunabhängige Regelungen sind unter anderem vorgesehen:
- Anhebung der Altersgrenze für außerschulischen Sport + Kultur auf 18 Jahre
Zudem sind schwellenwertabhängige Regelungen vorgesehen. Wird die sogenannte Überlastungsstufe an fünf Tagen hintereinander unterschritten, können folgende Einrichtungen mit Einschränkungen wieder öffnen:
- Sport außen: 2G
- Sport innen: 2G+
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Mittelsachsen.