Der­zeit erhal­ten Ver­ei­ne in Sach­sen Abmahn­schrei­ben von einer Kanz­lei aus Ber­lin (brandt.legal), die den Ver­ei­nen ein Ver­stoß gegen die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und damit einen unzu­läs­si­gen Ein­griff in das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht des frag­li­chen Man­dan­ten vorwirft.

Es wird sowohl die Zah­lung einer Scha­den­er­satz­for­de­rung als auch die Unter­zeich­nung einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­er­klä­rung von den Ver­ei­nen gefordert.

Erste Schritte

Zunächst ein­mal: zah­len Sie weder über­eilt den gefor­der­ten Betrag, noch sen­den Sie die unter­schrie­be­ne straf­be­wehr­te Unter­las­sungs­er­klä­rung zurück.

Bit­te prü­fen Sie statt­des­sen umge­hend Ihre Home­page auf even­tu­el­le Män­gel im Bereich des Daten­schutz­rech­tes. Vor­lie­gend ging es um Home­pages von Ver­ei­nen, wel­che Goog­le Fonts ver­wen­den. Soll­ten Sie in Ihrer Home­page eben­falls auf Goog­le Fonts zurück­grei­fen, benö­ti­gen Sie zwin­gend die Ein­wil­li­gung aller Besu­cher Ihrer Home­page. Hin­ter­grund des­sen ist, dass Goog­le Fonts auf zwei Arten in eine Inter­net­sei­te ein­ge­bun­den wer­den kann:

1. Sta­ti­sche Vari­an­te (kein Auf­bau einer Ver­bin­dung zu Goog­le-Ser­vern)

2.Dynamische Vari­an­te (auto­ma­ti­scher Auf­bau einer Ver­bin­dung zu Goog­le-Ser­vern mit gleich­zei­ti­ger Über­tra­gung der IP-Adres­se des jewei­li­gen Webseitenbesuchers)


Con­sent-Ban­ner

Sofern Sie Goog­le Fonts sta­tisch in Ihre Inter­net­sei­te ein­ge­bun­den haben, bestehen daten­schutz­recht­lich und per­sön­lich­keits­recht­lich kei­ne Beden­ken. Sofern Sie jedoch die dyna­mi­sche Vari­an­te der Ein­bin­dung gewählt haben, benö­ti­gen Sie auf­grund der Wei­ter­lei­tung der IP-Adres­se des Web­sei­ten­be­su­chers zwin­gend des­sen vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung. Die­se kön­nen Sie über einen soge­nann­ten Con­sent-Ban­ner abfra­gen. Bit­te set­zen Sie sich dazu mit Ihrem Beauf­trag­ten für die Ver­eins­home­page in Ver­bin­dung.
Wei­te­re Hin­wei­se zur Umset­zung fin­den Sie hier:  Wie ver­wen­de ich Goog­le Fonts DSGVO-kon­form? | Usercentrics.

Prü­fen Sie dar­über hin­aus, ob Sie sons­ti­ge US-Diens­te dyna­misch in Ihre Home­page inte­griert haben und schal­ten Sie dann eben­falls einen ent­spre­chen­den Con­sent-Ban­ner vor oder ver­zich­ten Sie gänz­lich auf die dyna­mi­sche Ein­bin­dung von US-Diens­ten.

Soll­ten Sie ein sol­ches Schrei­ben erhal­ten haben, wen­den Sie sich bit­te an die Jus­ti­zia­rin des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen Vere­na Wet­ten­gel oder gehen Sie zu einem Rechts­an­walt, der auf Daten­schutz­recht spe­zia­li­siert ist.