Im Mai hat­te der Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges im Rah­men der Ver­hand­lun­gen zum Bun­des­haus­halt 2022 unter ande­rem 1,1 Mil­li­ar­den Euro an zusätz­lich ver­füg­ba­ren För­der­mit­teln für Inves­ti­tio­nen in kom­mu­na­le Pro­jek­te beschlos­sen. Ins­ge­samt wur­den vier För­der­pro­gram­me mit zusätz­li­chen Mit­teln neu auf­ge­legt, über die unter ande­rem Inves­ti­tio­nen in Sport­an­la­gen, Kul­tur­ein­rich­tun­gen, Denk­mä­ler sowie Park- und Grün­an­la­gen finan­ziert wer­den kön­nen. Jedes der ein­zel­nen Pro­gram­me hat dabei unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen mit Hin­blick auf die not­wen­di­gen kom­mu­na­len Eigen­an­tei­le, die Bean­tra­gung und den Förderzeitraum.

 Im Ein­zel­nen han­delt es sich um die fol­gen­den Programme/ För­der­mög­lich­kei­ten:
 
1. Re-Start-Pro­gramm

Die Mit­tel in Höhe von 25 Mil­lio­nen Euro für das Pro­gramm “ReStart – Sport bewegt Deutsch­land” kön­nen vor­aus­sicht­lich ab Sep­tem­ber bean­tragt wer­den. Das För­der­pro­gramm in Koope­ra­ti­on mit dem Deut­schen Olym­pi­schen Sport­bund (DOSB) besteht aus drei Säulen.

Hier befin­det sich die Pres­se­an­kün­di­gung.

2. Anpas­sung urba­ner Räu­me an den Klimawandel


Für das Pro­gramm „Anpas­sung urba­ner Räu­me an den Kli­ma­wan­del“ wur­de der Pro­jekt­auf­ruf am 15. Juli 2022 ver­öf­fent­licht. Nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand haben inter­es­sier­te Kom­mu­nen bis zum 15. Okto­ber 2022 Zeit, Pro­jekt­skiz­zen beim Bun­des­in­sti­tut für Bau‑, Stadt- und Raum­for­schung (BBSR) ein­zu­rei­chen. Das BBSR wird die För­der­an­trä­ge dann sich­ten und prü­fen. Die Ent­schei­dung über eine För­der­zu­sa­ge trifft der Haus­halts­aus­schuss – vor­aus­sicht­lich Anfang des kom­men­den Jah­res. Die För­der­hö­he soll bei vor­aus­sicht­lich 85 Pro­zent der Pro­jekt­kos­ten liegen.

Link: Pro­jekt­auf­ruf, Merk­blatt, Orientierungshilfe

All­ge­mei­nes:

  • Neu­eröff­nung 15. Juli bis 15. Okto­ber, ab 1. Mio € Pro­jekt­skiz­zen beim BBSR
  • BBSR sich­tet und prüft, aber Ent­schei­dung durch Haushaltsausschuss
  • För­der­hö­he vor­aus­sicht­lich 85% der Projektkosten

För­der­fä­hig:

  • vege­ta­bi­le und bau­li­che Inves­ti­tio­nen / inves­ti­ti­ons­vor­be­rei­ten­de / pro­jekt­be­glei­ten­de Maß­nah­men in urba­nen und länd­li­chen Grün- und Frei­räu­men — Vita­li­tät und Funk­ti­ons­viel­falt erhal­ten + weiterentwickeln.
  • Kli­ma­schutz­leis­tung & ‑anpas­sung: vor­han­de­ne natür­li­che Koh­len­stoff­sen­ken bewah­ren / neue ent­wi­ckeln und/oder zur Bewäl­ti­gung stadt­kli­ma­ti­scher Defi­zi­te (Hit­ze­inseln, hoch­was­ser- und über­flu­tungs­ge­fähr­de­te Gebie­te) beitragen.
  • öffent­li­che, mög­lichst bar­rie­re­freie Zugäng­lich­keit ist eine wesent­li­che Voraussetzung.

 
3. Sanie­rung kom­mu­na­ler Ein­rich­tun­gen in den Berei­chen Sport, Jugend und Kultur


https://www.sport-jugend-kultur.de/aktuelles/
 
Der Pro­jekt­auf­ruf für das Pro­gramm „Sanie­rung kom­mu­na­ler Ein­rich­tun­gen“ läuft seit 28. Juli 2022 bis 30. Sep­tem­ber 2022. Inter­es­sier­te Kom­mu­nen sol­len bis zum 30. Sep­tem­ber 2022 eine Pro­jekt­skiz­ze online ein­rei­chen kön­nen. Not­wen­dig ist dafür unter ande­rem ein Beschluss des Stadt- oder Gemein­de­ra­tes sowie eine form­lo­se Anzei­ge der Antrag­stel­lung beim für die Städ­te­bau­för­de­rung zustän­di­gen Lan­des­res­sort bis zum 23. Sep­tem­ber 2022. Nach der Sich­tung und Vor­prü­fung der För­der­an­trä­ge ent­schei­det dann eben­falls der Haus­halts­aus­schuss über eine För­der­zu­sa­ge. Die­ser Beschluss soll nach jet­zi­ger Pla­nung Ende Novem­ber 2022 erge­hen. Die maxi­ma­le Zuschuss­hö­he soll nach aktu­el­lem Stand 45 Pro­zent der Gesamt­aus­ga­ben betra­gen; bei Kom­mu­nen in Haus­halts­not­la­ge 75 Prozent. 

Link: Pro­jekt­auf­ruf, Merk­blatt, FAQ

All­ge­mei­nes:

  • Neu­eröff­nung 28.7 bis 30.09, 1–6 Mio.,
  • För­der­hö­he 45%, 75% bei Haushaltsnotlage

 
4. Zuschüs­se für inves­ti­ve Kul­tur­maß­nah­men bei Ein­rich­tun­gen im Inland 

Der För­der­auf­ruf für das Pro­gramm „Zuschüs­se für inves­ti­ve Kul­tur­maß­nah­men“ wird nach jet­zi­gem Kennt­nis­stand in der nächs­ten Woche durch die Bun­des­be­auf­tra­ge für Kul­tur und Medi­en ver­öf­fent­licht. Die Ein­rei­chungs­frist für För­der­an­trä­ge soll dann vier bis fünf Wochen betra­gen. Auch hier kann es Schnitt­men­gen zum Sport geben.

5. Denk­mal­schutz­son­der­pro­gramm

Im Kul­tur­ka­pi­tel des Haus­halts­plans 2022 sind zusätz­li­che Mit­tel in Höhe von 66 Mil­lio­nen Euro für ein wei­te­res Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramm (Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramm XI, DS XI) vor­ge­se­hen. Hier­aus kann auch die Sanie­rung und Moder­ni­sie­rung von denk­mal­ge­schütz­ten Sport­stät­ten mög­lich sein. Die Maß­nah­men erstre­cken sich über das gesam­te Bun­des­ge­biet und leis­ten damit einen bedeu­ten­den Bei­trag zum Erhalt unse­rer Kul­tur­land­schaft. Die Antrag­stel­lung erfolgt über die für den Denk­mal­schutz zustän­di­gen Stel­len des Lan­des. Dort erhal­ten Sie auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gram­men sowie die aktu­el­len Antragsformulare.

Link: Denk­mal­schutz­son­der­pro­gramm; Antrags­stel­len, Fördergrundsätze

All­ge­mei­nes:

  • Zusätz­lich 66. Mio. €,
  • Die Antrag­stel­lung erfolgt über das jewei­li­ge Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge (in Sach­sen z.B. Zustän­dig Abtei­lung Denk­mal­för­de­rung, die unter der Tele­fon­num­mer 0351–4 84 30 426 für Rück­fra­gen zu errei­chen ist)
  • Zuschuss 50%, ande­re Hälf­te muss von Län­dern, Kom­mu­nen, Eigen­tü­mern und pri­va­ten Pro­jekt­trä­gern ergänzt wer­den (z.B. Orgeln)