Bis zum 6. April 2023 kön­nen die Anträ­ge auf Betriebs­kos­ten­zu­schuss beim Land­rats­amt Mit­tel­sach­sen erneut ein­ge­reicht werden.

„Der Auf­ruf gilt für Sport­ver­ei­ne, die bis­her kei­nen Antrag auf Betriebs­kos­ten­zu­schuss gestellt haben“, so Mar­kus Unver­richt, Lei­ter des Refe­rats Stra­ßen­ver­kehr und Sport. In Abspra­che mit dem Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. soll dabei unter ande­rem der finan­zi­el­le Bedarf durch gestie­ge­ne Ener­gie­kos­ten der Sport­ver­ei­ne berück­sich­tigt wer­den. „Dank der zusätz­li­chen Bud­get­be­reit­stel­lung in Höhe von 75.000 Euro durch den Kreis­tags­be­schluss im März kön­nen wir die­sen zusätz­li­chen Auf­ruf star­ten“, so Unver­richt. Die Antrag­stel­lung erfolgt digi­tal über den Online­an­trags­as­sis­ten­ten. Im Bereich „Sport­för­de­rung“ fin­den Inter­es­sier­te den Zugang zum Antrag sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Sportförderrichtlinie.

Zudem wur­de in der Media­thek in der Rubrik „Mit­tel­sach­sen erklärt“ ein Video zur Sport­för­de­rung des Land­krei­ses ein­ge­stellt. Dar­in zieht der Refe­rats­lei­ter ein ers­tes Fazit zum geän­der­ten Modus der Sport­för­de­rung, erzählt, wofür Ver­ei­ne Geld bean­tra­gen kön­nen und gibt Tipps zur Antrag­stel­lung an sich.