Für die Überlassung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises fallen in der Regel Gebühren an, deren Höhe die Sportstättengebührensatzung regelt, ausgenommen davon ist der Kinder- und Jugendbereich bis 18 Jahre. Die bisher zu Grunde gelegten Gebührensätze stammten noch aus dem Jahr 2006. Deshalb war eine Anpassung notwendig, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das Landratsamt und der Kreissportbund Mittelsachsen e.V. laden alle betroffenen Sportvereine zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein, um die Gründe für die Erhöhung der Gebühren nochmals transparent darzustellen und zu thematisieren.
Die Veranstaltung findet am 19.10.2023 um 18:00 Uhr im Haus der Vereine Frankenberg (Bahnhofstraße 1, 09669 Frankenberg/Sa.) statt.
Anmeldungen sind bis zum 12.10.2023 via Mail an benjamin.kahlert@ksb-mittelsachsen.de möglich.