Auf Grund­la­ge der im Dezem­ber 2022 aktua­li­sier­ten Richt­li­nie zu För­de­rung des Sports, kön­nen für die För­der­mög­lich­kei­ten Ver­eins­pau­scha­le, Betriebs­kos­ten, Groß­sport­ge­rä­te und Sport­stät­ten­bau­maß­nah­men Anträ­ge gestellt wer­den. Die Frist für alle Anträ­ge ist der 31. Janu­ar 2024. Die Anträ­ge kön­nen digi­tal ein­ge­reicht wer­den und sind im Bereich Sport­för­de­rung der Web­site des Land­krei­ses zu fin­den.

Auch die Ver­wen­dungs­nach­wei­se für die För­de­run­gen von Betriebs­kos­ten und Ver­eins­pau­scha­le aus dem Jahr 2023 ist digi­tal mög­lich. Hier ist noch bis zum 31. März 2024 Zeit, um den Nach­weis zu erbringen.