Mitgliederdaten dürfen im Rahmen der Mitgliedschaft nur für vereinseigene Zwecke erhoben werden
Im Rahmen einer vertraglichen Beziehung müssen Daten erhoben werden. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, ggf. Bankverbindung) dürfen also in jedem Fall verwendet werden. Für darüber hinaus gehende Daten (E‑Mailadresse, Telefonnummer etc.) muss vom Mitglied die Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten eingeholt werden.