Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können Lizenzen auch ohne Teilnahmebescheinigung der Fortbildungsveranstaltung um 1 Jahr verlängert werden. Dazu müssen die Lizenzinhaber*innen den Antrag auf Lizenzverlängerung stellen und diesen kurz begründen, warum der Besuch einer Fortbildung 2021 nicht möglich war, z. B. Ausfall der Veranstaltung; Lehrgang voll/ überbucht; keine Angebote in einem bestimmten Zeitraum o.ä..
- Der Landessportbund und die Sportjugend Sachsen werden keine pauschalen Verlängerungen ablaufender Lizenzen (ÜL C/ B, VM C/B, JL, DOSB-AZ) aufgrund der Corona-Pandemie vornehmen. Die Corona-Sonderregelung für Lizenzverlängerung betrifft nur Lehrgänge, die coronabedingt ausgefallen sind und wo die*der betreffende Lizenzinhaber*in nachweislich angemeldet waren bzw. keine Alternativangebote wahrnehmen konnten. Ablaufende Lizenzen werden nur auf Antrag (siehe Homepage Lizenzmanagement) verlängert.
- Zertifikate (Ausstellungsdatum 2019) für den Grundlehrgang (in Ausbildung stehend) die 2021 ablaufen, behalten auch 2022 Ihre Gültigkeit und sind in der Breitensportförderung förderfähig.
- Ausbildungszeiträume von Lizenzausbildungen können auf 3 Jahre gedehnt werden (bis Ende 2022).
- Die Sportförderung des LSB Sachsen bezuschusst 2022 nur gültige Lizenzen (Ausnahme Grundlehrgang/ in Ausbildung stehend als Vorstufenqualifikation, siehe oben).
- Die Regelung für die Verlängerung von Fachlizenzen (Trainer C, B, A) obliegt den Landesfach- und Spitzenverbänden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Lehr- und Bildungsbeauftragten über die Handhabe im Lizenzmanagement.