Das Kabinett hat gestern – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten ab heute, am 23. Februar, in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.
Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:
- 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)
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