In der Kabi­netts­sit­zung der Säch­si­schen Staats­re­gie­rung sind u. a. wei­ter­ge­hen­de Erleich­te­run­gen für Sport­ver­ei­ne und Sport­trei­ben­de sowie Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­staat Sach­sen beschlos­sen worden.

Das sind die wich­tigs­ten Punkte:

➡️ Die Nut­zung von Außen­sport­an­la­gen ist nun ohne Ein­schrän­kun­gen möglich.

➡️ Für die Nut­zung von Innen­sport­an­la­gen gilt die 3G-Rege­lung. Davon aus­ge­nom­men ist der Schulsport.

➡️ Die zuläs­si­ge Höchst­ka­pa­zi­tät bei Ver­an­stal­tun­gen, ent­spre­chend auch bei Sport­ver­an­stal­tun­gen, beträgt nun im Innen­be­reich 60 Pro­zent – höchs­tens jedoch 6.000 Besu­che­rin­nen und Besucher.

➡️ Im Außen­be­reich ist die zuläs­si­ge Höchst­ka­pa­zi­tät 75 Pro­zent – höchs­tens jedoch 25.000 Besu­che­rin­nen und Besucher.

➡️ Bei Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Besu­che­rin­nen und Besu­chern kann der Ver­an­stal­ter wäh­len: 3G bei maxi­mal 50 Pro­zent Aus­las­tung oder 2G bei Höchst­ka­pa­zi­tät (60 Pro­zent oder 75 Prozent).

➡️ Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.

Die­se Ände­run­gen tre­ten am 4. März in Kraft.

Die Ver­ord­nung sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen in den Coro­na FAQ — Lan­des­sport­bund Sach­sen e.V..

Quel­le: Sächs. Staats­mi­nis­te­ri­um des Inne­ren Weni­ger anzeigen