In der Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregierung sind u. a. weitergehende Erleichterungen für Sportvereine und Sporttreibende sowie Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen im Freistaat Sachsen beschlossen worden.
Das sind die wichtigsten Punkte:
Die Nutzung von Außensportanlagen ist nun ohne Einschränkungen möglich.
Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung. Davon ausgenommen ist der Schulsport.
Die zulässige Höchstkapazität bei Veranstaltungen, entsprechend auch bei Sportveranstaltungen, beträgt nun im Innenbereich 60 Prozent – höchstens jedoch 6.000 Besucherinnen und Besucher.
Im Außenbereich ist die zulässige Höchstkapazität 75 Prozent – höchstens jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern kann der Veranstalter wählen: 3G bei maximal 50 Prozent Auslastung oder 2G bei Höchstkapazität (60 Prozent oder 75 Prozent).
Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.
Diese Änderungen treten am 4. März in Kraft.
Die Verordnung sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.
Weitere Informationen in den Corona FAQ — Landessportbund Sachsen e.V..
Quelle: Sächs. Staatsministerium des Inneren Weniger anzeigen