Wir wol­len gezielt jun­ges Enga­ge­ment und Sport­ju­gend­ar­beit in unse­ren Sport­ver­ei­nen unter­stüt­zen. Unter­stützt wer­den sol­len Pro­jek­te und Akti­vi­tä­ten inner­halb mit­tel­säch­si­scher Sport­ver­ei­ne, durch wel­che Sport­ju­gend­ar­beit auf den Weg gebracht und die Gemein­schaft jun­ger Men­schen im Ehren­amt geför­dert wird.

Vor­aus­set­zun­gen

Der antrag­stel­len­de Ver­ein muss Mit­glied im Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V. sein.

Eine gül­ti­ge Jugend­ord­nung ist Bestand­teil der Ver­eins­sat­zung oder soll ein­ge­führt wer­den. Die­se ist der Sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen bei jedem Antrag anzuhängen.

Die Posi­ti­on des Jugend­lei­ters im Ver­ein ist besetzt oder soll besetzt werden.

Ein Fol­ge­an­trag kann nur geneh­migt wer­den, wenn alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Antrags­ver­fah­ren

Jeder Ver­ein hat die Mög­lich­keit, einen Antrag pro Jahr zu stel­len. Die ein­ge­reich­ten Pro­jekt­ideen wer­den mit maxi­mal 500,00 € im Bean­tra­gungs­jahr gefördert.

Anträ­ge müs­sen bis zum 30.06. des lau­fen­den Jah­res ein­ge­reicht wer­den. Die Gesamt­för­der­hö­he ist auf 5.000,00 € im Jahr begrenzt. Sobald der För­der­topf aus­ge­schöpft ist, kön­nen kei­ne wei­te­ren Anträ­ge im lau­fen­den Kalen­der­jahr mehr bewil­ligt werden.

Die Antrag­stel­lung erfolgt unter Ver­wen­dung des Antrags­for­mu­lars spä­tes­tens einen Monat vor Beginn der Pro­jekt­um­set­zung schrift­lich per Post oder per E‑Mail an ksj@ksb-mittelsachsen.de.

Eine rück­wir­ken­de För­de­rung von bereits durch­ge­führ­ten Pro­jek­ten ist ausgeschlossen.

Bei der Zuwen­dung han­delt es sich um eine zweck­ge­bun­de­ne Spen­de. Alle abrech­nungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben müs­sen im direk­ten Zusam­men­hang mit der bean­trag­ten Maß­nah­me ste­hen. Soll­te sich abzeich­nen, dass ein Pro­jekt nicht wie geplant durch­ge­führt wer­den kann, ist der Ver­ein ver­pflich­tet, dies umge­hend der Kreis­sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen e.V. mit­zu­tei­len. In die­sem Fall ist ein neu­er Ter­min für die Umset­zung bekannt zu geben. Ande­ren­falls muss die Zuwen­dung zurück­ge­zahlt werden.

Bewil­li­gung und Abrechnung

Nach jedem Antrags­ein­gang und Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen ent­schei­det der Vor­stand der Sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen über die Bewil­li­gung sowie über die indi­vi­du­el­le För­der­hö­he. Über das Ergeb­nis der Ent­schei­dung wird der Ver­ein per E‑Mail informiert.

Die finan­zi­el­le Zuwen­dung wird anschlie­ßend auf das im Antrag ange­ge­be­ne Ver­eins­kon­to überwiesen.

Spä­tes­tens 6 Wochen nach Been­di­gung des bewil­lig­ten Pro­jek­tes ist der Sport­ju­gend Mit­tel­sach­sen eine Doku­men­ta­ti­on in Form einer kur­zen Zusammenfassung/ Bericht­erstat­tung inklu­si­ve einer Foto­do­ku­men­ta­ti­on einzureichen.

Bis spä­tes­tens zum 15.01. des Fol­ge­jah­res stellt der begüns­tig­te Ver­ein eine Spen­den­quit­tung aus und über­gibt sie dem Kreis­sport­bund Mit­tel­sach­sen e.V..

Ein Rechts­an­spruch auf För­de­rung besteht nicht.