Ange­sichts der dra­ma­tisch stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len in Sach­sen hat das Kabi­nett im Rah­men einer Son­der­sit­zung eine Not­fall­ver­ord­nung beschlos­sen. Sie sieht ver­schär­fen­de Maß­nah­men ins­be­son­de­re für Unge­impf­te vor, um die 4. Wel­le der Coro­na-Pan­de­mie ein­zu­däm­men. Dazu gehö­ren flä­chen­de­cken­de 2G-Rege­lun­gen, Schlie­ßun­gen von Ein­rich­tun­gen und Aus­gangs­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te und Nicht-Gene­se­ne in Hot­spot-Regio­nen. Ange­bo­te und Ein­rich­tun­gen für Kin­der blei­ben bewusst so weit wie mög­lich geöff­net. Die Ver­ord­nung tritt ab dem 22. Novem­ber 2021 in Kraft und gilt bis ein­schließ­lich 12. Dezem­ber 2021.

Anla­gen und Ein­rich­tun­gen für die Sport­aus­übung sind geschlos­sen zu hal­ten. Ange­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che bis zur Voll­endung des 16. Lebens­jah­res kön­nen unab­hän­gig davon wei­ter­hin statt­fin­den. Das Anlei­tungs­per­so­nal muss einen Nach­weis ent­spre­chend der 3G-Regel vor­wei­sen und eine Kon­takt­er­fas­sung durch Betrei­ber hat zu erfolgen.