Das Kabinett hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage für die Basisschutzmaßnahmen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der jüngsten beschlossenen Fassung.
Für den Bereich des Sports gelten keine Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona.
Weitere Informationen auf der Homepage des Freistaates Sachsen.