Das Kabi­nett hat eine neue Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Verord­nung beschlos­sen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis ein­schließ­lich 30. April 2022. Grund­la­ge für die Basis­schutz­maß­nah­men sind die Vor­ga­ben des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes in der jüngs­ten beschlos­se­nen Fassung.

Für den Bereich des Sports gel­ten kei­ne Ein­schrän­kun­gen im Zusam­men­hang mit Corona.

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