Ab morgen, den 15.06.2021, gelten weitere Lockerungen im Landkreis Mittelsachsen. Denn dann ist der Landkreis mehrere Tage unter der Inzidenz von 35. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde heute veröffentlicht.
Für den allgemeinen Sportbetrieb wurde die Befreiung von der Testpflicht und die Beseitigung der personenmäßigen Beschränkung geregelt:
- Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von Minderjährigen im Außenbereich
- Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung
- Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung
- Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung
- Kontaktsport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung
Hallen- und Freibäder sind für die Nutzung des Vereinssports (Breitensport) und den Sportbetrieb nach § 19 Abs. 3 SächsCoronaSchVO (u.a. Leistungs- und Profisport) nutzbar.
Eine Separierung von Sportstätten ist nach dem Vorbild der Regelung für Inzidenz >100 möglich.
Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern/Besucherinnen sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung gestattet (§ 19 Abs. 2, 6 SächsCoronaSchVO). Wird der Mindestabstand unterschritten, besteht für Besucher und Besucherinnen die Pflicht für einen tagesaktuellen Test. Die Gestattung von Sportgroßveranstaltungen (> 1.000 Besucher/Besucherinnen) richtet sich nach § 7 Abs. 2, 3 SächsCoronaSchVO.
Außerdem verweisen wir auf die FAQ-Seiten des Landessportbundes Sachsen e.V., welche als Handreichung zur ersten Information dienen sollen. Sie haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter, sollen aber als Orientierung dienen. Die Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert. Der Landessportbund Sachsen e.V. ist stets darum bemüht, Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und fortlaufend zu überarbeiten, aber es ist möglich, dass Aussagen unvollständig oder veraltet sind.
Der Freistaat Sachsen informiert zudem auf seiner Internetseite mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Corona-Vorschriften.