Ab mor­gen, den 15.06.2021, gel­ten wei­te­re Locke­run­gen im Land­kreis Mit­tel­sach­sen. Denn dann ist der Land­kreis meh­re­re Tage unter der Inzi­denz von 35. Eine ent­spre­chen­de Bekannt­ma­chung wur­de heu­te veröffentlicht. 

Für den all­ge­mei­nen Sport­be­trieb wur­de die Befrei­ung von der Test­pflicht und die Besei­ti­gung der per­so­nen­mä­ßi­gen Beschrän­kung geregelt:

  • Kon­takt­frei­er Sport und Kon­takt­sport für Grup­pen von Min­der­jäh­ri­gen im Außenbereich
  • Kon­takt­frei­er Sport auf Außen­sport­an­la­gen mit Kontakterfassung
  • Kon­takt­frei­er Sport auf Innen­sport­an­la­gen mit Kontakterfassung
  • Kon­takt­sport auf Außen­sport­an­la­gen mit Kontakterfassung
  • Kon­takt­sport auf Innen­sport­an­la­gen mit Kontakterfassung

Hal­len- und Frei­bä­der sind für die Nut­zung des Ver­eins­sports (Brei­ten­sport) und den Sport­be­trieb nach § 19 Abs. 3 Sächs­Coro­naSch­VO (u.a. Leis­tungs- und Pro­fi­sport) nutzbar.

Eine Sepa­rie­rung von Sport­stät­ten ist nach dem Vor­bild der Rege­lung für Inzi­denz >100 möglich.

Sport­ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 1.000 Besuchern/Besucherinnen sind mit Hygie­ne­kon­zept und Kon­takt­er­fas­sung gestat­tet (§ 19 Abs. 2, 6 Sächs­Coro­naSch­VO). Wird der Min­dest­ab­stand unter­schrit­ten, besteht für Besu­cher und Besu­che­rin­nen die Pflicht für einen tages­ak­tu­el­len Test. Die Gestat­tung von Sport­groß­ver­an­stal­tun­gen (> 1.000 Besucher/Besucherinnen) rich­tet sich nach § 7 Abs. 2, 3 SächsCoronaSchVO.

Außer­dem ver­wei­sen wir auf die FAQ-Sei­ten des Lan­des­sport­bun­des Sach­sen e.V., wel­che als Hand­rei­chung zur ers­ten Infor­ma­ti­on die­nen sol­len. Sie haben kei­nen recht­lich ver­bind­li­chen Cha­rak­ter, sol­len aber als Ori­en­tie­rung die­nen. Die Inhal­te sind stän­di­gen Ver­än­de­run­gen unter­wor­fen, da sich auch die recht­li­che und tat­säch­li­che Situa­ti­on momen­tan sehr schnell ändert. Der Lan­des­sport­bund Sach­sen e.V. ist stets dar­um bemüht, Bei­trä­ge nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zu ver­fas­sen und fort­lau­fend zu über­ar­bei­ten, aber es ist mög­lich, dass Aus­sa­gen unvoll­stän­dig oder ver­al­tet sind.

Der Frei­staat Sach­sen infor­miert zudem auf sei­ner Inter­net­sei­te mit Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen zu den Corona-Vorschriften.