Wir möchten auf diesem Wege ein paar Informationen zum Stand und zum weiteren Umgang mit der neuen Corona-Schutzverordnung geben:
- Bereits seit dem Wochenende bemüht sich der Landessportbund Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Fußball-Verband um einen Gesprächstermin mit der Ministerin Petra Köpping noch in dieser Woche, um in einem direkten Gespräch die gegenseitigen Standpunkte zu klären.
- Wie bisher auch, schreibt der Landessportbund Sachsen aktuell an den FAQ für den Sport und versucht diese dann auch mit den Ministerien (SMI und SMS) abzustimmen um eine gemeinsam Lesart für den Sport in Sachsen zu haben. Die Dauer der Abstimmung ist derzeit leider nicht vorhersehbar (Siehe Punkt 1).
- Sobald veröffentlicht, werden auch wir darüber informieren!
Klar ist auf jeden Fall, dass mit in Kraft treten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 08.11.2021 die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Vorwarnstufe (§8/Abs. 2) auch für den Breiten- und Freizeitsport in Sachsen Anwendung finden:
Während der Geltung der Vorwarnstufe nach §2Absatz4 sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres bleiben unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Wie eingangs beschrieben, bemüht sich der Landessportbund Sachsen um eine zeitnahe Klärung der Details und bittet um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen beantworten werden können.