Der Zeitpunkt bis zur Einführung des neuen VereinsPortals des Landessportbundes Sachen (LSB) rückt immer näher. Die Bestandserhebung 2023 sowie die Beantragung der Sportförderung 2023 und die Abrechnung 2022 werden auf der neuen Vereinsverwaltungsplattform stattfinden. Starten soll das VereinsPortal des LSB Mitte November, ab dem 15.12.2022 ist geplant, den Zeitraum zur Abgabe der aktuellen Mitgliederstatistik und zur Beantragung der Sportfördermittel für die Vereine zu öffnen.
Mit der Umstellung auf das neue Portal wird langfristig die Grundlage gelegt, Antrags- und Förderverfahren elektronisch abzuwickeln und auf gesetzliche Anforderungen flexibel reagieren zu können. Für die Vereine soll sich durch ein zentrales Daten- und Dokumentenmanagement die Transparenz erhöhen sowie das Handling für die Benutzenden verbessern. Denn mit dem alten Programm „VermiNet“ sind wir in den letzten Jahren sowohl bei der Zuverlässigkeit als auch bei der Weiterentwicklung und Benutzerfreundlichkeit an die Grenzen gestoßen.
Insbesondere die Kommunikation zwischen Vereinen und LSB/KSB/SSB/LFV sowie die Abwicklung der Sportförderung sollen mit Hilfe des neuen Portals verbessert und erheblich erleichtert werden. Einer der effektivsten Fortschritte ist hierbei der Verzicht auf das postalische Einreichen von Förderdokumenten. Zwar kann aus rechtlichen Gründen noch nicht auf die handschriftlich vorgenommene und damit rechtsverbindliche Unterzeichnung von Antrags‑,
Vertrags- und Nachweisdokumenten verzichtet werden, allerdings können diese Förderdokumente vom Bearbeitenden zukünftig direkt wieder hochgeladen und somit eingereicht werden. Darüber
hinaus ist es möglich, dass sich der Verein im VereinsPortal jederzeit zum jeweiligen Stand seines Antrags informieren kann.
Notwendige Nachfragen und Korrekturen (z.B. bei Förderanträgen) werden zukünftig von den KSB/SSB bzw. den LSB-Mitarbeitenden direkt über das System abgewickelt – der Verein erhält dabei alle
notwendigen Informationen per E‑Mail zugesandt. Die Änderungen an sich werden dann direkt im Portal vorgenommen und vom Verein per Knopfdruck zurück an die zuständigen Stellen gesandt. Aufgrund der komplett elektronisch ablaufenden Kommunikation wird eine offizielle E‑Mail-Adresse für jeden Verein künftig zur Pflichtangabe. Ein weiterer Vorteil des neuen VereinsPortals ist, dass für die jeweiligen Vereinsverantwortlichen in diesem auch die Belege – etwa zur Beitragsrechnung oder zur Auszahlung der Förderung – jederzeit abrufbar sein werden.
Am gewohnten Ablauf der Bestandserhebung selbst wird sich aus Vereinssicht nicht viel ändern. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass die Sportartenliste verschlankt wird und die Zusatzfragen entfallen. Positiver Effekt dabei ist, dass es den Vereinsvertreter*innen somit erleichtert wird, die Mitgliederstatistik in einem Vorgangabzugeben. Die bisherigen Verfahren zum Einlesen der Daten aus
den Vereinssoftwareprogrammen (DOSB-Schnittstelle) oder mit der beliebten Excel-Geburtstagsliste bleiben erhalten. Notwendig wird in einigen Fällen lediglich eine Anpassung der Codierung der Sportartennummern.
Terminleiste für Vereine:
Abschaltung des alten VermiNet - das „alte“ Portal ist für Vereine nicht mehr erreichbar | ab 24.10.2022 |
Versand der Zugangsdaten an die Vereine - per Post an die aktuelle Vereinsadresse à laut aktuellem Eintrag im VermiNet | 14. – 15.11.2022 |
Freischaltung des neuen VereinsPortal des LSB - Vereine können sich erstmalig einloggen | 15.11.2022 |
Webinar „Grundlagen der Stammdatenverwaltung im VereinsPortal“ - Für Vereinsvertreter*innen - Grundlegende Funktionen und Abläufe - Änderung der Vereinsdaten - Änderung der Personendaten | 17.11.2022 | 18:00 – 19:00 Uhr |
Webinar „Abgabe der Bestandserhebung“ | 22.11.2022 | 18:00 – 19:00 Uhr |
Webinar „Antragstellung der Sportförderung 2023“ - Projekt „Breitensportentwicklung“ - Projekt „Erwerb eines neuen Großsportgerätes“ | 24.11.2022 | 18:00 – 19:30 Uhr |
Offizieller Zeitraum zur: Abgabe der Bestandserhebung Abgabe des Verwendungsnachweis Breitensportentwicklung 2022 Beantragung der Breitensportförderung 2023 Beantragung „Erwerb Großsportgerät“ | Ab dem 15.12. … … bis 31.01.2023 … bis 31.01.2023 … bis 31.01.2023 … bis 31.03.2023 |